Zweckvereinbarung über die Veranlagung und Einhebung der Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 59. Sitzung des Gemeinderates 11.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Landkreis Unterallgäu - Kommunale Abfallwirtschaft - hat im Jahr 2021 mit allen Städten, Märkten und Gemeinden eine Zweckvereinbarung über die Veranlagung und Einhebung von Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft geschlossen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung endete zum 31.12.2023. Für die Vergütung der Leistungen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken im Rathaus sowie die Entgegennahme von An-, Ab- und Ummeldungen für Gefäße bzw. die Beantragung von Sperrmüllabholungen oder Ausgabe von Sperrmüllscheinen bedarf es daher ab dem 01.01.2024 einer neuen Vereinbarung zur Regelung der Aufwandsentschädigung. Diese mit dem Kreisverband Unterallgäu des Bayer. Gemeindetags abgestimmte Vereinbarung hat der Landkreis Unterallgäu nunmehr vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, die neue Zweckvereinbarung für die Veranlagung und Einhebung der Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft, welche rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, anzuerkennen. Der 1. Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung und weiteren Veranlassung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 08:22 Uhr