Abschluss einer Sondervereinbarung zur Wasserabgabesatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Flurstücken 1024, 1025 und 1026/2 der Gemarkung Attenhausen wird derzeit ein Milchviehstall errichtet. Hierzu ist auch eine Wasserversorgung notwendig. Die Grundstücke befinden sich jedoch im Außenbereich und sind vom gemeindlichen Wasserversorgungsnetz nicht erschlossen. Die Gemeinde Sontheim ist jedoch bereit, mit dem Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung zum Anschluss der nicht erschlossenen Grundstücke abzuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim nimmt Kenntnis von der Sondervereinbarung nach § 8 Wasserabgabesatzung zum Anschluss der nicht erschlossenen Grundstücke Fl.Nrn. 1024, 1025 und 1026/2 der Gemarkung Attenhausen und beschließt, diese mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 08:22 Uhr