Beschluss Feststellung
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.176,70 Euro.
Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.338.309,84 Euro.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 805.862,07 Euro.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung und der Photovoltaikanlage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der Wasserversorgung wurde eine Sonderrücklage gebildet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 08:44 Uhr