Gemeindeverbindungsstraße Sontheim - Grabus; Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bahnbrücke
Daten angezeigt aus Sitzung:
71. Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
VR Ernst erläutert, dass nach Fertigstellung der Neuasphaltierung der Bahnbrücke im Verlauf der Mindelheimer Straße (sog. Eselsbrücke) aus Sicht der Verwaltung ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens Tempo 70 gestellt werden soll.
Bereits im Jahr 2022 hat sich der Gemeinderat mit der Verkehrssituation auf der Eselsbrücke befasst und damals bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Nach der Stellungnahme der Polizei war es jedoch nur möglich von außerorts das Gefahrenzeichen 105-10 (Doppelkurve zunächst links) aufzustellen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nun Vieles dafür, erneut einen Antrag auf Begrenzung der Geschwindigkeit im Bereich der Brücke zu stellen. Die Brücke mit Ihren engen Kurven im oberen Bereich ist grundsätzlich nicht für Tempo 100 geeignet. Zudem queren die Brücke auch viele Fußgänger, da dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, die Bahnlinie in diesem Bereich zu queren. Durch die neuen, auch auf dem Brückenkopf durchgezogenen Leitplanken, kann auch der Notweg auf der Brücke nicht mehr für Fußgänger genutzt werden, was eine zusätzliche Gefahrensituation darstellt. Zudem haben sich im Bereich der Brücke in den letzten Jahren bereits einige Unfälle ereignet, die vermutlich auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Auch die Glatteissituation auf der freistehenden Brücke darf im Winter nicht unterschätzt werden. Da auf der gesamten Brücke Überholverbot gilt, wäre auch eine reduzierte Geschwindigkeit auf höchstens 70 km/h angebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und befürwortet den Vorschlag der Verwaltung. Bei der Polizeiinspektion Mindelheim soll erneut ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Eselsbrücke gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.01.2025 14:08 Uhr