Im Sommer 2025 steht der Verkauf der neu geschaffenen 20 Bauplätze im Baugebiet „Sontheimer Wegfeld 3“ im Ortsteil Attenhausen an. Derzeit wird hierzu der Bebauungsplan erstellt. Die Vergabe der Bauplätze soll dabei nach einheitlichen, objektiv bewertbaren und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Vergabe der Bauplätze in den beiden letzten Baugebiet „Steigfeld 2“ sowie „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 2“ bewährt.
Es wird vorgeschlagen, die Vergabekriterien bzw. die Bewertung hierzu etwas anzupassen, damit die Intentionen der Gemeinde zur Vergabe der Bauplätze noch mehr Gewichtung finden. Im Vergleich zu den zuletzt erlassenen Vergaberichtlinien sollen folgende Punkte geändert werden:
- Der Zuschlag für Kinder wird feingliedriger gestaltet. Für Kinder von 0 - 6 Jahren sollen nunmehr 20 Punkte vergeben werden. Die Punkte für die älteren Kinder (7 - 10 Jahre) sowie (11 bis 17 Jahre) bleiben mit 10 bzw. 5 Punkten unverändert. Grund dafür ist die Fertigstellung der neuen und umgebauten Kindertagesstätte in Attenhausen, die nun erstmals auch mit einer Krippengruppe ausgestattet ist. Um den Betrieb dort nachhaltig zu sichern, müssen Familien mit kleinen Kindern (Kita- und Grundschulalter) besser bewertet werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den Fortbestand der Grundschule Sontheim. Die Geburtenzahlen sind in den letzten drei Jahren rückläufig.
- Beim Punkt Wohnverhältnisse soll neben dem Punktabzug bei „angemessenen Wohnraum vorhanden“ eine Punktegutschrift eingeführt werden, sofern (bisheriges) Wohneigentum nach dem Hausbau nicht selbst genutzt wird, sondern an junge Familien vermietet oder verkauft wird. Dies soll der gestiegenen Nachfrage insbesondere von älteren Mitbürgern nach einer „Verkleinerung“ des bisherigen Wohneigentums bzw. eines barrierefreien Neubaus auf den teilweise kleineren Grundstücken im neuen Baugebiet in Attenhausen zu Gute kommen. Gleichzeitig soll damit eine sinnvolle und zielgerichtete Nachnutzung von Bestandsgebäuden erreicht werden.
- Das ehrenamtliche Engagement in den vielen Attenhauser und Sontheimer Vereinen oder bei den Blaulichtorganisationen ist der Gemeinde immens wichtig. Daher soll die maximal pro Ehrenamt erreichbare Punktzahl verdoppelt werden, um so den Bestand der Vereine nachhaltig zu sichern.
Zudem soll die Verpflichtung zum Selbstbezug nach Errichtung des neuen Hauses von bisher zwei auf fünf Jahre erhöht werden. Dies dient dazu, damit keine Mietshäuser als Vermögensanlage gebaut werden können, sondern dass eine langfristige Selbstnutzung durch die Bauherren angestrebt wird.
Die entsprechenden Auflagen und Bedingungen für den Bauplatzerwerb sollen dabei im jeweiligen Notarvertrag festgeschrieben und mit Vertragsstrafen belegt werden.
Nach Diskussion erfolgt zunächst folgende Abstimmung:
Bei der Bewertung des ehrenamtlichen Engagements (Punkt D der Richtlinien) sollen auch Ehrenämter bewertet werden, die von Bewerbern in anderen Gemeinden erbracht wurden bzw. werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Sodann erfolgt die Abstimmung darüber, ob die Bewertung des ehrenamtlichen Engagements (Punkt D der Richtlinien) wie vorgeschlagen auf 10 Punkte erhöht werden soll oder ob pro bewertbarem Ehrenamt 5 Punkte vergeben werden sollen, wie bisher.
Abstimmungsergebnis: 6 : 7
Damit verbleibt es beim Kriterium D bei 5 Punkte pro Ehrenamt.