Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 27.01.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 21 Stellungnahmen abgegeben, davon 14 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 7 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 27.01.2025 eingegangen.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürger- / Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Der Bebauungsplan bleibt unverändert.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 17.02.2025, die als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 17:03 Uhr