Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 5

Sachverhalt

VR Ernst erläutert, dass die Gemeinde Sontheim ab dem nächsten Gebührenbemessungszeitraum (ab 2016) dazu verpflichtet ist, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Dies ist dann erforderlich, wenn der Anteil der Kosten zur Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12 % der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung ist. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechteter aufzuteilen. Zudem werden Anreize zur Flächenentsiegelung, Niederschlagswasserversickerung und Niederschlagswassernutzung geschaffen, die ökologisch vorteilhaft wirken. Der Anteil der Kosten zur Niederschlagswasserbeseitigung betrug bei der letzten Gebührenkalkulation 13,9 % und damit deutlich über 12 % der Gesamtkosten.
Grundlage der Einführung der getrennten Abwassergebühr ist die korrekte Ermittlung der versiegelten Flächen aller Gebührenpflichtigen. Hierzu gibt es drei gängige Flächenerhebungsverfahren. Diese werden im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt. Schlussendlich muss der Gemeinderat über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sowie über die Anwendung eines Flächenerhebungsverfahrens entscheiden. Die Empfehlung ist das Selbstauskunftsverfahren mit Basis Digitaler Flurkarte (DFK) mit ausgewerteten Luftbildern. Dies ist aus Sicht der Kommunalberatung sowie der Verwaltung das am besten geeignete Verfahren, welches auch bei den Gebührenpflichtigen als „gerechtes“ Verfahren empfunden wird. Der Einstieg ins Verfahren soll Ende 2024 erfolgen. Die Fertigstellung bis Ende 2025.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Jahr 2026. Die Entscheidung über Flächenerhebungsverfahren wird vertagt. Es soll jedoch das Selbstauskunftsverfahren auf Basis DFK mit ausgewerteten Luftbildern priorisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt für die Verfahren 2 und 3 jeweils Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2023 12:00 Uhr