Erlass einer Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass aufgrund der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Kindergarten Attenhausen auch die Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim angepasst werden muss. Da es zukünftig auch in Attenhausen eine Kinderkrippe für die Betreuung von Kindern überwiegend ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gibt, muss § 1 Abs. 2 der Satzung entsprechend angepasst werden. Der offizielle Name ist dann nicht mehr Kindergarten Attenhausen, sondern Kindertagesstätte Attenhausen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim beschließt den Neuerlass der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim vom 10.07.2023. Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2023 12:00 Uhr