Bebauungsplan Kiesbaggersee Attenhausen; Erteilung einer isolierten Befreiung
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch das Landratsamt Unterallgäu, Sachgebiet Wasserrecht wurde festgestellt, dass bei der Nasskiesausbeute auf den Grundstücken Fl.Nrn. 319, 320/1 und 343 der Gemarkung Attenhausen eine ca. 280 m2 große Insel für Wasservögel stehen gelassen wurde. Dies stellt eine erhebliche Abweichung zum Rekultivierungsplan sowie zu den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Kiesbaggersee Attenhausen“ dar. Nach Information des zuständigen Sachbearbeiters kann dieser Umstand durch eine Befreiung vom Bebauungsplan geheilt werden.
Der Vorhabensträger, die Kieswerk Schlegelsberg GmbH & Co.KG, Erkheim, hat mit Schreiben vom 15.06.2023 eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Die naturnahe Insel sei zur Verbesserung des Naturhaushalts im See im Rahmen des Kiesabbaus gestaltet worden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kiesbaggersee Attenhausen“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2023 12:57 Uhr