Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 72. Sitzung des Gemeinderates 27.01.2025 ö 9

Sachverhalt

Für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag nach Feststellung der Anwesenheit durch den/die Wahlvorsteher/in oder die jeweilige Stellvertretung.
Abweichend von § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung, der ein Mindest-Erfrischungsgeld zwischen 25 und 35 € vorsieht, soll für die Wahlhelfer der Gemeinde Sontheim bei der Bundestagswahl eine einheitliche Entschädigung von 40 € festgelegt werden. Dies entspricht auch weitestgehend dem Durchschnittswert im Landkreis Unterallgäu. Das Erfrischungsgeld erhalten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die am Wahltag eingeteilt sind. Die Tätigkeiten fallen zudem unter Arbeitszeit und sind zu erfassen. Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch Getränke für die Wahlhelfer zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass allen Wahlhelfern bei der Bundestagswahl 2025 nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € in bar ausbezahlt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 07:42 Uhr