Der Ortsverband B90/Die Grünen haben einen Antrag auf Verbot des Rauchens auf öffentlichen Spielplätzen am 15.09.2020 an den Stadtrat Spalt und Stadtverwaltung gerichtet.
In dem Antrag wird darauf hingewiesen und vorgesehen, dass auf allen öffentlichen Spielplätzen im Gemeindegebiet der Stadt Spalt klar und eindeutig auf das bayerische Landesgesetz geltende Rauchverbot hingewiesen wird.
Gegebenenfalls derzeit fehlende Beschilderungen sind zeitnah zu ergänzen.
Für die Spielplätze am Brombachsee, ist ggfls. die notwendige Ergänzung der Beschilderung mit dem ZVB abzustimmen.
Im Monatsspiegel nochmals auf das in Bayern geltende Recht hinzuweisen.
Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt dem Stadtrat. In der rechtlichen Bewertung ist festzuhalten, dass in der Antragstellung ein Bayerisches Landesgesetz, Gesundheitsgesetz (Gesetz zum Schutz der Gesundheit) vorliegt. Im diesem Gesetz vom 23.07.2010 ist auch vorgesehen, dass bei öffentlich gewidmeten Flächen und Außenanlagen sowie Einrichtungen das Rauchverbot durch entsprechende Beschilderung zu untersagen ist. Dies betrifft nur Flächen, die einer öffentlichen Widmung unterliegen. Da keine öffentliche Widmung vorliegt, kann dieses Rauchverbot nur als Hinweis gelten, die nicht im Vollzug angeordnet werden.
Nachdem städtische Einrichtungen, Schule, Kindergarten hier einer öffentlichen Widmung unterliegen, ist somit grundsätzlich der Außenbereich Schule, Kindergarten von diesem Rauchverbot mit einzubeziehen.
Soweit Spielplätze in Spalt einer öffentlichen Widmung unterliegen, derzeit prüft die Verwaltung ob die Spielplätze tatsächlich diesen Widmungsakt haben, ist dieses Gesetz grundsätzlich anwendbar.
Die Zuständigkeit bei Spielplätzen am Brombachsee ist jedoch in Abstimmung mit dem Zweckverband Brombachsee auf die einzelnen Spielplätze abzustimmen. Insbesondere sollte hier eine einvernehmliche Lösung für alle Spielplätze um den See, der verschiedenen Standortgemeinden, durch den ZVB erfolgen. Dabei könnte lediglich ein Antrag seitens der Stadt Spalt an den ZVB vorgesehen werden, der dies prüft und eine entsprechende Umsetzung mit den Mitgliedsgemeinden abstimmt.
Soweit eine abschließende Widmung /Prüfung der öffentlichen Plätze und Spielplätze vorliegt, kann eine Umsetzung, soweit dies vom Stadtrat Spalt nunmehr im Gesetzesvollzug, unter Beachtung der Antragstellung des Ortsverbandes B90/Die Grünen vorgesehen wird, erfolgen.