Vollzug des BauGB - Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 12. Sitzung des Stadtrates 06.10.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.04.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt im Rahmen eines Investorenmodells beschlossen.

Die Bekanntmachung der Aufstellung und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgten durch Anschlag an den Amtstafeln am   07.05.2020.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.05.2020 bis einschl. 22.06.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Aufgrund der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.

Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung durch das Ingenieurbüro Klos GmbH & Co.KG entsprechend angepasst.

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der rechtskräftige Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche
südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt (Anlage 2), in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung (Anlage 3), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1.  Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung.        

Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.


  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.         


  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.         

Beschluss

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitigen Behördenbeteiligung und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:


Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.         


  1.  Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer
Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt in der Fassung vom 06.10.2020 mit Begründung.


Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.         


  1. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Spalt - Umwandlung einer Gemeindebedarfsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet sowie Erweiterung einer Wohnbaufläche südlich der Industriestraße in der Stadt Spalt ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.        

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr