Vollzug des BauGB - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 "ehem. Hopfenhallenareal"


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 13. Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschließend 23

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 1202/2 und 1202/11, Gemarkung Spalt, soll im Rahmen eines Bebauungsplanes unter der Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ realisiert werden.

Auf einer Fläche von ca. 1 ha beabsichtigt die Stadt Spalt neue Wohnfläche und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln.
Ziel ist es Wohnraum, Büros, eine Bäckerei, eine Bank und eine Markthalle zu verwirklichen.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Planungsbüro Moser + Ziegelbauer Architektur und Städtebau GmbH überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Erste Entwurfspläne in der Fassung vom 05.10.2020 liegen den Sitzungsunterlagen bei.

In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ vorzunehmen.

Die Billigung des Planentwurfes und der Auslegungsbeschluss wird in einer späteren Sitzung erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ehem. Hopfenhallenareal“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 10:00 Uhr