Der Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ wurde aufgehoben, um die Abwägung und den erneuten Satzungsbeschluss durchzuführen.
Die Stellungnahme der Höheren Landesplanung wurde aus technischem Versagen bei der Abwägung nicht berücksichtigt. Folgende Stellungnahme wurde von der höheren Landesplanungsbehörde eingereicht:
Die Regierung von Mittelfranken nimmt als höhere Landesplanungsbehörde anhand der von ihr in dieser Eigenschaft ausschließlich zu vertretenden überörtlich raumbedeutsamen Belange der Raumordnung und Landesplanung zu o.g. Bebauungsplanentwurf wie folgt Stellung:
Gegen den im Auslegungsverfahren befindlichen Entwurf wurden im Verfahren nach §4 Abs. 1 BauGB bereits aus landesplanerischer Sicht Stellung genommen .Es wurde mitgeteilt, dass Einwendungen nicht erhoben werden, wenn Aussagen zum Bedarf konkretisiert würden und eine Auseinandersetzung mit vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen nachvollziehbar erfolgen würde.
Zur Prüfung der Übereinstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung hinsichtlich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme kommt der Nachvollziehbarkeit des ermittelten Bedarfs neuer Siedlungsflächen ein besonderer Stellenwert zu.
Hierzu verweisen wir auf die Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerlschen Überprüfung“ vom 07.01.2020 (http://www.landesentwicklung-bayern.de /flaechensparoffensive/).
Die Stellungnahme vom 20.11.2019 wird aufrechterhalten. Der Bedarf an neuen Wohnflächen ist auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „Maierhof“ darzustellen.
Zudem ist eine Strategie zur Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale aufzuzeigen.
Bei Beachtung dieser Hinweise können Einwendungen aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden.
Die Stellungnahme vom 20.11.2019 (RMF-SG24-8314.01-185-10-2) wurde in der Abwägung zum Vorentwurf in der Stadtratssitzung vom 14.04.2020 behandelt und somit in der Planung berücksichtigt.
Die Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung“ des StMWI vom 07.01.2020 wurde zur kenntnisgenommen und weitestgehend in der Begründung berücksichtigt.
In der Gemeinde Spalt stehen verschiedene Flächenpotentiale / Innenentwicklungspotentiale zur Verfügung. Die Stadt Spalt initiiert in Form von Leerstandsmanagement die Stärkung der Innenentwicklung, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum / Baugrundstücken gerecht zu werden. Aktuell ist das Flächenmanagement der Stadt Spalt noch im Aufbau. Eine Zusammenstellung aller Flächenpotentiale für das gesamte Stadtgebiets ist deshalb bislang noch nicht fertiggestellt. Im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt Spalt wird künftig eine regelmäßige Überprüfung der Flächenverfügbarkeiten fortgeführt. Vermehrte Anfragen erfolgten bereits. Bekannt ist bereits, dass alle verfügbaren Innentwicklungspotentiale aufgrund privater Eigentumsstrukturen nicht zur Verfügung. Während gemeindeeigene Flächen verhältnismäßig schnell aktiviert werden können, ist bei privaten Flächen grundsätzlich ein Einvernehmen mit dem Eigentümer erforderlich. Die vorhandenen Innentwicklungspotentiale sind in privatem Eigentum und nach aktuellem Stand nicht verfügbar. So handelt es sich bei einigen Baulücken auch um Teilbereiche von sehr großen privaten Grundstücken, bei welchen eine Aktivierung nur schwer vorstellbar ist - insbesondere für eine Bebauung von Personen außerhalb der Familie des Eigentümers. Darüber hinaus gibt es auch Baugebiete, welche sich nun im Laufe der Zeit aufgrund ihrer natürlichen Begebenheiten als wenig attraktiv für eine Bebauung darstellen. Des Weiteren weisen nicht alle Ortsteile eine gleichwertige Attraktivität auf dem lmmobilienmarkt auf.
Das Plangebiet ist im FNP / LP bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Im Zuge der Aufstellung des FNP / LP wurde bereits eine Flächendiskussion und der Bedarf an Wohnbauflächen ermittelt geführt, wonach sich die bauleitplanerische Entwicklung des vorliegenden Plangebiets begründet.
Die Ausweisung des geplanten Wohngebietes in Stadtgebiet Spalt begründet sich durch die fehlende Verfügbarkeit von Innenentwicklungspotentialen im Gemeindegebiet, der hohen Qualität des Wohnumfeldes und der Region in der Nähe zum Naherholungs- und Tourismusgebiet „Fränkisches Seenland“, der guten regionalen und überregionalen MIV-Anbindung und dem vorhanden sein von Arbeitsplätzen im Landkreis Roth und im nahe gelegenen gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/Erlangen/Fürth/Schwabach.
Vor diesem Hintergrund / mit dieser Begründung erfolgt auch das parallellaufende Bauleitplanverfahren „Maierhof“ im Hauptort Spalt.
Die Stadt Spalt initiiert in Form von Leerstandsmanagement die Stärkung der Innenentwicklung, um der anhaltenden Nachfrage an Wohnraum / Baugrundstücken gerecht zu werden. Aktuell ist das Flächenmanagement der Stadt Spalt noch im Aufbau. Eine Zusammenstellung aller Flächenpotentiale für das gesamte Stadtgebiets ist deshalb bislang noch nicht fertiggestellt. Im Rahmen des Flächenmanagements der Stadt Spalt wird künftig eine regelmäßige Überprüfung der Flächenverfügbarkeiten erfolgen. In diesem Zuge werden regelmäßige Eigentümeranfragen zur Verkaufsbereitschaft durchgeführt.
In der Begründung ist die Bedarfsanalyse für die vorliegende Planung ausführlich beschrieben, sodass die Hinweise aus landesplanerischer Sicht zurückgestellt werden können.