Der Landesdatenschutzbeauftragte des Freistaates Bayern, Herr Prof. Petri, hat in Bezug auf den Datenschutz für bayer. Gemeinderatsmitglieder eine umfassende Publikation und Abhandlung am 01.09.2020 veröffentlicht. In dieser Abhandlung sind auch erhebliche Fragen und Antworten in Bezug auf Rechte, Pflichten der einzelnen Gemeinderatsmitglieder unter Beachtung des Datenschutzes angesprochen und abgehandelt.
Insbesondere wurden in der Vergangenheit wiederholt Anträge an die Verwaltung aus dem Gremium gerichtet, hier weitere Akteneinsicht oder Informationen zu erhalten.
Diese grundsätzlichen Fragen wurden nun in dieser Abhandlung datenschutzrechtlich umfassend durch den Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Petri angesprochen und abgehandelt.
Es wird den Mitgliedern des Stadtrates empfohlen, insbesondere bei der vollständig zur Verfügung gestellten Abhandlung auf die Nr. 6, 10, 15, 16, 21, 22, zu achten, die sich verstärkt in der Kommunikation zwischen Rat und Verwaltung, Bürgermeister ergeben und somit auch datenschutzrechtlich abschließend geklärt sind, zu achten.
Der Stadtrat Spalt wird von den Abhandlungen des Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Petri, Stand 01.09.2020, in Kenntnis gesetzt und gebeten, die rechtlichen Bewertungen zu beachten.
Die vollständige Abhandlung wird den Mitgliedern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.