1. Änderungssatzung der Seniorenbeiratsatzung der Stadt Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Seniorenbeiratssatzung der Stadt Spalt wurde mit Bildung eines Seniorenbeirates erstmalig im Jahre 2014 erlassen.
Nachdem sich im Laufe der Jahre, aufgrund der Ergebnisse und Erfahrungen gezeigt hat, dass in der Satzung nur grundlegende Regelung vorgesehen sind und eine laufende Anpassung im Rahmen der Geschäftsordnung, die noch zu erlassen und vom Stadtrat zu beschließen wäre, wird dem Stadtrat empfohlen die 1. Änderungssatzung aus dem Jahre 2014 vorzunehmen.
Eine Regelung im Rahmen der Geschäftsordnung sowie Anpassungen wäre einfacher zu handhaben, weil nur eine Anpassung in der Geschäftsordnung oder Fortschreibung erfolgen kann, ohne dass jeweils das gesamte formelle Verfahren einer Satzung erfolgen muss.
Es wurden daher nur wesentliche Regelungen in der Änderungssatzung mit vorgenommen, die nunmehr dem Stadtrat Spalt zur Beschlussfassung empfohlen wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, die 1. Änderungssatzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Spalt, Seniorenbeiratssatzung, entsprechend der beiliegenden Anlage.
Die Änderungssatzung soll zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten.
Der Stadtrat Spalt ist bei Budgetüberschreitung zu informieren. Des Weiteren soll der Stadtrat Spalt jährlich eine Information über getätigten Maßnahmen des Seniorenbeirates erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, die 1. Änderungssatzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Spalt, Seniorenbeiratssatzung, entsprechend der beiliegenden Anlage.
Die Änderungssatzung soll zum 01. Dezember 2020 in Kraft treten.
Der Stadtrat Spalt ist bei Budgetüberschreitung zu informieren. Des Weiteren soll der Stadtrat Spalt jährlich eine Information über getätigten Maßnahmen des Seniorenbeirates erhalten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2020 20:09 Uhr