Vollzug Schwerbehindertenrecht, Ergebnis der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung der Stadt Spalt am 22.10.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Spalt ist aufgrund der beschäftigten Schwerbehinderten zur Durchführung einer Wahl einer Schwerbehindertenvertretung gesetzlich verpflichtet.
Der Schwellenwert zur Wahldurchführung ist bei mehr als 5 Beschäftigten verpflichtend für den Arbeitgeber notwendig.
Bei der Schwerbehindertenwahl sind auch die Beschäftigten des Eigenbetriebes der Stadtbrauerei Spalt zur Wahl stimmberechtigt.
Bei der durchgeführten Schwerbehindertenwahl am 20.10.2020, bei 10 stimmberechtigten wurde ein Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung und ein Stellvertreter in zwei Wahlvorgängen in geheimer Wahl durchgeführt.
Das Wahlergebnis hat ergeben, dass als Schwerbehindertenvertretung Frau Manuela Reichel und als deren Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann gewählt wurden.
Beide haben die Wahl angenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der durchgeführten Wahl der Schwerbehindertenvertretung, die vorerst für 2 Jahre gilt und dann wieder in einem 4jährigen Rhythmus übergeht, Kenntnis nimmt.
Als Schwerbehindertenvertretung wurde gewählt Frau Manuela Reichel
und als Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann.
Der Stadtrat Spalt wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der durchgeführten Wahl der Schwerbehindertenvertretung, die vorerst für 2 Jahre gilt und dann wieder in einem 4jährigen Rhythmus übergeht, Kenntnis nimmt.
Als Schwerbehindertenvertretung wurde gewählt Frau Manuela Reichel
und als Stellvertreter Herr Gerhard Wiedmann.
Der Stadtrat Spalt wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2020 20:09 Uhr