Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark II", Gemarkung Pleinfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2020 die 1. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ gemäß § 1 Abs. 3, 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 1. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 22.10.2020 gebilligt.

Eine vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Parzellierung der Fl. Nr. 1031/5 an der nördlichen Grundstücksgrenze bedingt eine entsprechende Anpassung der Baugrenze sowie eine geänderte Grundstücksform der nördlich anschließenden Ausgleichsfläche/Versickermulde.
Der Bedarf an kleineren Bauparzellen erfordert eine zusätzliche Zufahrt von der Fiegenstaller Straße.

Die im Geltungsbereich ausgewiesenen Standorte für Trafostationen wurden zugunsten eines Standortes an der Fiegenstaller Straße aufgegeben. Dies bedingt eine Anpassung der Baugrenze an den ursprünglich geplanten Standorten sowie die Ausweisung des neuen Standortes.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“, der Gemeinde Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 02. Januar 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 02.01.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark II“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2021 10:24 Uhr