In Kooperation von verschiedenen Kommunen unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg und von Landwirten aus der Region wurde die Projektstudie im Rahmen einer Pilotförderung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie federführend von der Stadt Spalt beantragt und durchgeführt.
Nachdem diese Machbarkeitsstudie auch einen erweiterten Förderbereich mit 75% bei Gesamtkosten von 200.000 € vorgesehen hat, die erste Stufe der Machbarkeitsstudie abgeschlossen unter Kostenbeteiligung der Kommunen erfolgt ist, wird seitens des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg nunmehr im empfohlen, dass nach Gründung des Wasserverbandes „Unteres Rezattal“ noch eine ergänzende Studie, die noch in dem Gesamtförderprogramm mit 75% bezuschusst werden kann, beauftragt wird.
Nachdem diese Ablehnung auch aufgrund der ursprünglichen Antragstellung durch die Stadt Spalt nunmehr auch wieder bei der Stadt Spalt weitergeführt werden soll, ist dazu eine Beschlussfassung durch den Stadtrat Spalt erforderlich.
Die Finanzierung für die Erstellung der Machbarkeitsstudie, bei Gesamtkosten von ca. 100.000 € bei 75% Förderung, war mit einer Kostenbeteiligung der Kommunen mit 5.000 €, bei 5 beteiligten Kommunen vorgesehen. Diese Finanzierung ist erfolgt und abgeschlossen.
In der zweiten Phase der jetzt noch zu beauftragenden Leistungen, die leider auch nicht detailliert bekannt und vom Umfang noch offen sind, soll eine Finanzierung durch den neu gegründeten Verband erfolgen.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt jedoch über die Stadt Spalt.
Somit würde die Stadt Spalt hier eine Abwicklung der Kosten übernehmen, die jedoch, so wird dem Stadtrat empfohlen, nur unter der Vorlage erfolgt, dass die Finanzierung mit dem anfallenden Kostenanteil durch den Verband schriftlich bestätigt wird und das Auftragsvolumen sowie die anfallenden Kosten auch noch, vor einer Auftragsvergabe der Stadt Spalt mitgeteilt werden.
Dem Stadtrat Spalt wird empfohlen, nur unter diesen Vorgaben und Voraussetzungen und Nachweisen eine weitere Durchführung und abschließenden Abwicklung der Maßnahmen mit Erstellung des Verwendungsnachweises, was wiederum bei der Stadt Spalt verbleibt, zu beschließen.