Neues Förderprogramm Kindertageseinrichtungen - Zuwendungen BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 17. Sitzung des Stadtrates 15.12.2020 ö 21

Sachverhalt

Für den notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuungseinrichtung sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Nach dem bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Art. 10 BayFAG – Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähige Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzung ist, dass ein Bedarf vorhanden ist.

Die Stadt Spalt hat für die neue Kindertageseinrichtung Bauabschnitt 1 (zwei Krippengruppen) aus dem Investitionsprogramm des Freistaates Fördermittel beantragt.

Die Zusage erfolgte mit Bescheid vom 16.09.2020.

Nach derzeitigen Informationen wird ein neues Förderprogramm bzw. eine Ergänzung des Förderprogrammes für Kindertageseinrichtungen aufgelegt. Es soll eine zeitlich begrenzte Aufstockung der derzeitigen Zuweisung erfolgen. Richtlinien sind noch nicht erlassen worden. Es soll nach dem „Windhund-Verfahren“ erfolgen.

Nach den derzeitigen Informationen werden die Förderhöhen wesentlich erhöht und könnten bis 90% betreffen.

Der gesamte Stadtrat soll deshalb darüber informiert werden, dass nochmals die Bedarfszahlen ermittelt wurden. Derzeit gibt es genehmigte Kinderkrippenplätze 30, Kindergartenplätze 100.

Die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtung Spalt, Stand 18.03.2020 erhöhen sich 2020 und 2021 erheblich.

Eine gesonderte Belegungszahlenübersicht liegt bei.

Darüber hinaus wurden die Geburtenzahlen in Spalt abgefragt.
2016 – 32 Geburten
2017 – 43 Geburten
2018 – 44 Geburten
2019 – 42 Geburten
2020 – 53 Geburten, Stand 05.12.2020.

Dies bedeutet nochmals 11 Geburten mehr.

Darüber hinaus sind Zuzüge für Altbestand und Umbauten sowie das neue Baugebiet zu berücksichtigen.

Bedarfszahlen, neue Bauentwicklungen und das neue Förderprogramm mit einer evtl. höheren Zuwendungshöhe sind für die weitere Entwicklung zu berücksichtigen.

Deshalb würde der 1.Bürgermeister den Stadtrat Spalt vorschlagen, nach Ausgabe des neuen Förderprogrammes, auch mit höherer Zuschusshöhe, einen Förderantrag für den Bauabschnitt 2 zu stellen.

Die Voraussetzungen des Bedarfes sind gegeben.

Zu berücksichtigen ist, dass der Zuwendungsbescheid, Bauvorarbeiten und Ausschreibungen sowie Umsetzung mindestens 11/2 Jahre dauern wird.

Der Vorteil wäre, dass am jetzt vorbereiteten Standort der Bauabschnitt 2 bautechnisch unkompliziert erweitert werden könnte.

Vorarbeiten für die Baugenehmigung sind erfüllt.

Deshalb würde der 1.Bürgermeister vorschlagen, auch schon heute einen Beschluss, auf Grundlage der Bedarfszahlen für den Bauabschnitt 2 zu fassen.

Beschlussvorschlag

Mit dem neuen Zuwendungsprogramm für Kindertageseinrichtungen stellt die Stadt Spalt einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 2 mit zwei weiteren Gruppen.

Beschluss

Mit dem neuen Zuwendungsprogramm für Kindertageseinrichtungen stellt die Stadt Spalt einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 2 mit zwei weiteren Gruppen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2021 10:24 Uhr