Vollzug BayGO; Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37, Abs. 3 GO durch den 1.Bürgermeister;
Vergabe eines Stromliefervertrages für 1 Jahr zwischen der N-ERGIE Nürnberg und der Stadt Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Stadtrates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Strombezugsvertrag mit der N-ERGIE endet zum 31.12.2020.
Eine Ausschreibung über einen Mehrjahreszeitraum konnte aus Zeitgründen in den letzten Monaten nicht mehr realisiert werden.
Es wurde daher mit der N-ERGIE vereinbart, den jetzigen Vertrag, um 1 Jahr, bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Im Laufe des Jahres 2021 ist dann eine vollständige Ausschreibung über einen 3-Jahresbezug für den Strombezug für die kommunalen Einrichtungen in der Stadt Spalt vorzunehmen.
Das Angebot der N-ERGIE für einen 3-Jahresvertrag bei einem Strompreis mit 4,75 Cent /Kilowatt wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister getroffen.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der Dringlichkeitsentscheidung, die aufgrund der Sicherstellung zum Strombezug der kommunalen Einrichtungen notwendig war, Kenntnis zu nehmen.
Datenstand vom 14.01.2021 10:24 Uhr