Baudenkmäler im Altstadtgebiet der Gemeinde Spalt
In der Stadtratssitzung am 01.12.2020 wurde über die Nachqualifizierung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Str. 6 berichtet.
Zur Übersicht der Stadträte wird ein aktueller Auszug mit Übersicht der Baudenkmäler im Altstadtgebiet zur Kenntnis beigelegt.
- Staat übernimmt Gewerbesteuer-Ausfälle zu 100% - Pressemitteilung vom 05.12.2020
- Änderung des kommunalen Abgabengesetzes in Bezug auf Erschließungsbeiträge für Altanlagen sowie pauschalierte Kurbeiträge
- Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration vom 24.09.2019 bzgl. kommunaler Auftragsvergaben, Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten und Veröffentlichungen von Auftragsdaten
Es darf ergänzend darauf hingewiesen werden, dass nach einer Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag Geschäftsstelle München und der zuständigen Referatsleiterin Frau Stuber die Auskunft dazu erteilt wurde, dass stets im Einzelfall die Vergabe, ob öffentlich oder nichtöffentlich oder beides in Kombination erforderlich ist, zu prüfen ist. Nur bei regelmäßig wiederkehrenden Vergaben ist dann auch die gleichmäßige Vorgehensweise gegeben.
Eine grundsätzlich ausschließliche Behandlung nur in nichtöffentlicher Sitzung könnte dazu führen, dass der gesamte Gremiumsbeschluss rechtswidrig oder sogar ungültig ist.
Von der weiteren Vorgehensweise wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass aufgrund der sehr umfangreichen Ausführungen des Bayerischen Staatsministerium eine Zuordnung der Regelvergaben in nichtöffentlich bzw. in Kombinationslösungen ein einer Tabelle aufgearbeitet wird. Damit könnte nach einer Erfassung und Zuordnung der einzelnen Vergaben diese auch als Handlungsempfehlung für die weiteren Vorgehensweisen eine interne Richtlinie darstellen.
Die Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Sport und Integration vom 10.12.2020, Betreff Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte und entsprechende Handlungsempfehlungen für die Durchführung von kommunaler Gremiensitzungen.
Die kurzfristig zugegangene Handlungsempfehlung wurde von der Verwaltung noch nicht eingehend geprüft, wird jedoch vorab den Mitgliedern des Stadtrates zur Information weitergereicht.
- Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages, Schnellinfo vom 03.12.2020 Az. 45-12/2020, Betreff Steuereinnahmen laut Kassenstatistik im 3. Quartal 2020, weiterer Rückgang bei den Steuereinnahmen
- Mitteilung der Regierung von Mittelfranken, Änderungsbescheid für die Nachbewilligung einer Erhöhung für Zuwendungen aus dem Förderprogramm Sonderbudget für Leihgeräte mit den nunmehr bewilligten zusätzlichen Erhöhungsbetrag in Höhe von 5.646,84€. Gesamtzuschuss somit nunmehr für das Sonderbudget Leihgeräte 18.754,84 €
- Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 26.11.2020
Das Fachministerium hat angekündigt, dass ein Sonderförderprogramm für die Schaffung und Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen vorgesehen ist. Eine Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass die Richtlinien derzeit noch nicht vorliegen und somit keine genauen Angaben über die mögliche Förderung erteilt werden können. Es wurde bei der Regierung von Mittelfranken von der Stadtverwaltung angefragt, ob die bisherige FAG-Förderung auch in dieses Sonderförderprogramm bei möglichen höheren Zuschüssen verschoben werden kann. Antwort steht noch aus.
- Mitteilungen aus dem Bereich Haushalts- und Finanzwesen
Förderung und Auszahlung der Schlussrate des kommunalen Feuerwehrwesens für das Feuerwehrfahrzeug GWL 2 mit einer Restzuwendung in Höhe von 70.000 €.
Bekanntgabe des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Gemeindeschlüssel-zuweisungen für 2021
Die Schlüsselzuweisungen für 2021 wurden vom Landesamt am 10.12.2020 in einer Größenordnung von 826.388,00 € mitgeteilt.
Im Haushaltsplan 2021 war hierfür ein Ansatz von 1.030.000 € vorgesehen. Somit ergibt sich aufgrund der jetzt deutlich verminderten Schlüsselzuweisungen eine Verringerung von 203.612,00 €.
Fundstelle Nr. 23/2020, Betreff Sitzverteilungen in Ausschüssen, Ausschussgröße, d’Hondtsches Höchstzahlverfahren; Spiegelbildlichkeit; Minderheitenschutz, Ausschussgemeinschaften, Rand-Nr. 273
Fundstelle Nr. 23/2020; Rand-Nr. 92 Vergabe von Wegenutzungsrechten;
Mitwirkungsverbot von Gemeinderatsmitgliedern
- Bekanntgabe der Vergabeentscheidung für die Aufnahme eine Kommunalkredites über 1.000.000,00 €
Aufgrund der vom Stadtrat Spalt erteilten Ermächtigung zur Ausschreibug und Auftragsvergabe. Eine beschränkt öffentliche Ausschreibung eines Kreditbetrages von 1.000.000,00 €, davon 220.000,00 € aus einer früheren Umschuldung und einer Größenordnung von 780.000,00 € aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2020, somit insgesamt 1.000.000,00 € wurde beschränkt öffentlich ausgeschrieben. Die Angebote sind am 10.12.2020 nur in sehr geringer Anzahl eingegangen.
Nach Vorliegen der Auswertungen ist das wirtschaftlich günstigste Angebot durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt abgegeben worden. Die Zinsbindung bei einem nominalen und effektiven Zinssatz von 0,00 % ist auf 10 Jahre vorgesehen. Gleichzeitig sind auch die Tilgungsleistungen mit jeweils 100.000,00 € über 10 Jahre vereinbart, so dass der ausgeschriebenen Kreditbetrag nach 10 Jahren vollständig getilgt ist.
Das Angebot der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt war zeitlich nur bis 11.12.2020 bis 08.30 Uhr gegeben, so wurde auch eine Bestätigung bereits aufgrund der erfolgten Auswertung zur Aufnahme und Annahme des Angebotes weitergegeben.
Die Auszahlung des Betrages wird zum 16.12.2020 erfolgen.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von der Vergabeentscheidung, aufgrund der Vorentscheidungen und Ermächtigung durch den Stadtrat an den 1.Bürgermeister Kenntnis zu nehmen.
Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzgl. Maskenpflicht und Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. Mitteilung des Landratsamtes Roth vom 04.12.2020