Bauherr: Igor und Natalia Deitche, Schillerstraße 44c, 90547 Stein
Baugrund: Reutweg, Fl.Nr. 370/6, Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses Typ TC Lichthaus 121 mit Garage und Keller
Antragsnummer: 72/20
Auf dem Flurstück 370/6 der Gemarkung Wernfels wurde von Herr Igor und Frau Natalia Deitche ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Keller gestellt.
Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 01.12.2020 behandelt.
Auf Grundlage des Beschlusses wurde das Bauvorhaben mit Hilfe der Bauberatung des Landratsamtes Roth überarbeitet und soll nun erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
Das geplante Bauvorhaben soll auf dem Flurstück 370/6 der Gemarkung Wernfels errichtet werden. Das Flurstück 370/6 Gmk. Wernfels befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und teilweise im Landschaftsschutzgebiet.
Es liegt bereits eine genehmigte Bauvoranfrage für das Flurstück vor.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Roth wurde das Bauvorhaben zurückversetzt um einen Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von mind. 5m zu erhalten. Des Weiteren wurde das geplante Bauvorhaben in Richtung der Flurnummer 370 Gemarkung Wernfels verschoben, um als Ortsrandeingrünung einen Pflanzstreifen von 5m zu gewinnen.
Durch die Verschiebung in Richtung des benachbarten Grundstückes können die Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden.
Ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme liegt bei.
Die Dacheindeckung wurde den umliegenden Gebäuden angepasst.
Es werden zwei Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaftsbebauung ein. Die Belichtung, Besonnung, Belüftung und der soziale Wohnfrieden kann bewahrt werden. Die Entwässerung des Grundstückes ist in den bereits bestehenden öffentlichen Kanal im Reutweg geplant. Nachweise der Kanalauskunft liegt bei.
Leitungen der N-Ergie liegen bisher nicht im Reutweg.
Ein Angebot der N-Ergie gegenüber den Bauherren zur energetischen Erschließung des Flurstückes liegt vor.
Eine Spartenauskunft der Reckenberg-Gruppe zur Erschließung des Flurstücke liegt ebenfalls vor.
Die Zufahrtsstraße zum Flurstück ist nur teilweise ausgebaut. Laut Karteiblatt ist der ist der Reutweg lediglich bis zur Fl.Nr. 369/1 Gmk. Wernfels als Ortsstraße gewidmet. Ab da geht er in einen beschränkt öffentlichen Weg, der als Fußweg eine Widmungsbeschränkung hat, über. Das zu erschließende Grundstück liegt somit nicht an einer gewidmeten Ortsstraße.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.