Antrag der CVJM Bayern für einen Investitionszuschuss für die Trinkwassererneuerung in der Burg Wernfels – Antrag vom 08.03.2021.
Der CVJM Bayern, Betreiber der Burg Wernfels, hat aufgrund der bestehenden hygienischen Voraussetzungen die Auflage seitens des Zweckverbandes Reckenberg-Gruppe erhalten, einen Umbau der Unterverteilung des Trinkwassers aus dem Hauptgebäude vorzunehmen. Die dabei anfallenden Kosten sind gem. des Antrages vom CVJM mit ca. EUR 53.000,00 geschätzt.
Seitens des CVJM wird die Stadt Spalt um die Gewährung eines freiwilligen Investitionszuschusses in Höhe von EUR 15.000,00 gebeten. Eine Entscheidung über diesen Zuschussantrag obliegt ausschließlich dem Stadtrat. Es sind auch dazu erst die notwendigen Finanzmittel im Hause 2021 einzustellen.
Die Begründung und Notwendigkeit und die Bedeutung des CVJM Bayern für Spalt mit der Betreibung der Jugendherberge in der Burg Wernfels und den hohen Investitionen in den letzten Jahren haben auch eine sehr starke finanzielle Belastung für den Betreiber zur Folge gehabt. Durch die coronabedingten Schließungen sind zudem die Einnahmen im Jahr 2020, teilweise mit Sicherheit auch noch im Jahr 2021 vollständig weggebrochen bzw. auch für 2021 nur in einem deutlich kleineren Rahmen zu erwarten.
Aufgrund der Besonderheit und Bedeutung der Burg Wernfels und den sehr hohen Investitionen, die auch der Betreiber in den letzten Jahren im siebenstelligen Bereich getätigt hat, sollte hier, abweichend von den Investitionsrichtlinien der Stadt Spalt und unter Beachtung der sehr negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, eine finanzielle Unterstützung dem CVJM zuteilwerden.
Der Investitionsrahmen von EUR 15.000,00 als Zuschuss sollte, wenn der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen zu dem Ergebnis gelangt, diesen zu gewähren, auf 2 Haushaltsjahre verteilt werden.
Es sollte aber auch klargestellt werden, dass es sich hier um eine einmalige finanzielle Investitionsunterstützung seitens der Stadt Spalt handelt, die auch aufgrund der besonderen Umstände durch Corona eine Abweichung der Investitionsrichtlinien begründet.