Bauherr: Christian Ottmann, Hintere Dorfstraße 65, 91174 Spalt-Großweingarten
Baugrundstück: Fl.Nr. 156/1 Gmk. Großweingarten, Hintere Dorfstraße 65
Bauvorhaben: Neubau eines Balkons an das Wohnhaus und Nutzungsänderung des Büroraumes im DG der Garage zu Wohnraum und Nutzungsänderung der Garage im EG zu Wohnraum
Antragsnummer: 30/21
Auf dem Flurstück 156/1 der Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn Christian Ottmann ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus und zur Nutzungsänderung der bestehenden Garage gestellt.
An das bestehende Wohnhaus soll straßenseitig ein Balkon angebaut werden. Des Weiteren soll die der bereits bestehende Büroraum im DG über der Garage zum Wohnraum geändert werden.
Die Nutzung der Garage im EG soll ebenfalls zum Wohnraum geändert werden.
An der Gebäudehülle der Garage soll nichts verändert werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinteres Dorf“ Ortsteil Großweingartender Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Durch die Änderung der bereits bestehenden Nutzung werden keine weiteren Abweichungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan notwendig.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Durch die Änderung der Nutzung werden gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt weitere Stellplätze notwendig. Des Weiteren entfallen Stellplätze durch die Umnutzung der Garage.
Die noch zu errichtenden Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung §4 werden die Stellplätze auf einem nahegelegenen Grund errichtet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor.