Entscheidung Hausfarbe, Fl.Nr. 738/41 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherren des Bauvorhabens der Flurnummer 738/41 der Gemarkung Spalt haben bereits einen Antrag auf Baugenehmigung eines Wohnhauses mit Garage gestellt.
Die Baugenehmigung liegt bereits vor.

Die Bauherren stellen nun eine Anfrage an den Stadtrat bezüglich der geplanten Hausfarbe.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“.
Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.8. sind „[…] Außenwände zu verputzen oder mit Holz in senkrechter Schalung zu verkleiden. Für den Anstrich sind gedeckte Farben zu verwenden. Grelle Farben und ungebrochenes Weiß sind unzulässig.“

Die Bauherren fragen nun an, ob ihre gewünschte Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ für das komplette Haus zulässig ist.

Eine Abbildung der Farbe ist den Anlagen zu entnehmen.

Die Begriffe „gedeckt“ und „grell“ sind in der Farbenlehre nicht definiert.

Nachfolgende ist der Beschluss über die Zulässigkeit der Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ im Bereich des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ entspricht.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die Farbe „Verona 140, L65 – C26 – H200“ den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ entspricht.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr