Auftragsvergabe - Dienstleistungsvertrag Straßenreinigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Arbeiten des Straßenkehrens müssen für das gesamte Gebiet Spalt, sämtlicher Gemarkungen für die Jahre 2021-2022 mit Option einer 1-jährigen Verlängerung, neu vergeben werden.
Aufgrund der Erleichterung von Angebotseinholung soll dies mittels eines General-Dienstleistungsvertrages geschehen.
Im Vorfeld wurden über die Freihandvergabe Angebote von 4 Firmen eingeholt.

Nach eingehender Rücksprache mit dem Bauhof / Bauhofvorarbeiter soll die Straßenreinigung durch einen Dienstleister erfolgen, da die Stadt Spalt keine eigenen Gerätschaften für solche Angelegenheiten besitzt. Die Straßenreinigung erfolgt fünf Mal pro Jahr, plus einer Zusatz Reinigung z. B. Fasching. Zu kalkulieren sind etwa 10 Stunden Kehrzeit, daraus ergibt sich ein jährlicher Einsatz von 360 Stunden.

Dem Stadtrat der Stadt Spalt liegt die Angebotsauswertung der verschiedenen Bieter in den Unterlagen vor. Es wurden 4 Angebote abgegeben.

In der engeren Auswahlen standen Bieter A sowie Bieter B, da die beiden anderen Anbieter von Stundensatz und Wirtschaftlichkeit über den beiden Bietern lagen.

Bieter A zeichnet sich durch die richtigen Gerätschaften sowie einer Vertrautheit mit der Strecke aus. Da die Arbeiten nach Stundensatz abgerechnet werden, ist bei der Auftragsvergabe nicht nur der jeweilige Stundensatz ausschlaggebend, sondern auch die Schnelligkeit der Arbeiten. Bieter A fährt die Kehrungen jederzeit mit dem gleichen Fahrer, welcher Ortskundig ist und die Strecke in der ca. 1/3 schnelleren Zeit kehren kann. Auch kann eine Unterweisung seitens des Bauhofes, welche bei den anderen Firmen jährlich nötig wäre unterbleiben. Bei Bieter B ist mit wechselnden, nicht ortskundigen Fahrern zu rechnen.

Bieter A bietet die Arbeiten zu einen Stundensatz von 80,00 € je Stunde mit einer Anfahrtspauschale von 55,00 € an. Daraus ergibt sich nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Preis pro Kehreinsatz von 855,00 €.
Bieter B bietet die Arbeiten zu einen Stundensatz von 65,00 € je Stunde an. Daraus ergibt sich nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Aufrechnung von 1/3 längerer Arbeitszeit (13,3 Stunden) ein Preis pro Kehreinsatz von 864,00 €. Auch muss mit Nacharbeiten sowie dem Einsatz eines Bauhofangestellten zur jährlichen Befahrung mit dem Dienstleister gerechnet werden.

Damit ist Bieter A ist nach Meinung des Bauamtes und des Bauhofes der für diese Arbeiten der wirtschaftlichste Anbieter.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag Straßen kehren mit dem Anbieter A zu einem Angebotspreis von Anfahrtspauschale von 55,00 € sowie dem Stundensatz von 80,00 € je Stunde, zu schließen. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter A zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Dienstleistungsvertrag Straßen kehren mit dem Anbieter B zu einem Angebotspreis von € 864,00 pro Kehreinsatz, zu schließen. Das Bauamt der Stadt Spalt wird beauftragt, einen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter B zu schließen. Die Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr