Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Karin und Karlheinz Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt
Baugrundstück: Windsbacher Straße 45, Fl.Nr. 741 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Kaltwintergartens
Antragsnummer: 33/21
Auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn und Frau Nüßlein ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Kaltwintergartens gestellt.
An das bereits bestehende Wohnhaus soll in Richtung des Gartens ein Kaltwintergarten angebaut werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Windsbacher Straße“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Das Bauvorhaben soll mit einer Dachneigung von 2,5° errichtet werden.
- Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Dacheindeckung mit dunkelbraunen bis naturroten Ziegelns zu realisieren.
Das Bauvorhaben soll als Metall-Glas-Konstruktion errichtet werden.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Durch das Bauvorhaben werden keine weiteren Stellplätze nötig.
Ein Abstandsflächenplan liegt bei.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Beschlussvorschlag
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Kaltwintergartens auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Beschluss
- Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Kaltwintergartens auf dem Flurstück 741 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dachneigung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
- Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Herrn und Frau Nüßlein, Windsbacher Straße 45, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichenden Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr