Bauantrag - Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Heidi Scheuerlein, Albrecht– Achilles- Str. 2, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hopfenrebe 13, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten

Antragsnummer:        16/21

Auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Heidi Scheuerlein ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten gestellt.

Das Bauvorhaben wurde bereits im Sicherheits- und Sonderausschuss am 04.05.2021 behandelt.
Im Rahmen einer Diskussion wurde man sich einig, sich vor Ort ein genaues Bild bezüglich der Höhensituation zu machen.
Der Planer wurde gebeten die Planung anzupassen und ein Höhenniveau zu erstellen.
Die Planung wurde nicht verändert. Ein Höhenplan wurde nachgereicht.
Ein Bild über die Höhensituation vor Ort kann sich über die Bilder im Anhang verschaffen werden.

In der Zwischenzeit ist der Stadt Spalt ein Anschreiben eines Nachbarn zugegangen, in welchem er deutlich macht, dass er seine Zustimmung bewusst nicht erteilt hat.
Das Anschreiben kann aus dem Anhang entnommen werden.  

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46„Am Sandrangen“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.2 Maß der baulichen Nutzung ist eine Grundflächenzahl von 0,3 sowie eine Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt.
Das Bauvorhaben soll mit einer vom Planer berechneten GRZ von 0,35 sowie einer GFZ von 0,65 ausgeführt werden.
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist eine Überschreitung der GRZ von 50% zulässig.
Die Berechnung der GFZ und GRZ wurde augenscheinlich nicht gemäß BauNVO ermittelt.
 
  • Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.3 Höheneinstellung der Gebäude darf OK-Fertigfußboden Erdgeschoss max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände liegen.  
Das Bauvorhaben soll so realisiert werden, dass der Höhenunterschied der OK-Fertigfußboden zum Urgelände bis zu 2,925m beträgt.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2                 Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände ist die Dacheindeckung nur in natürlichen Rottönen zulässig.
Die Dacheindeckung soll mit grauen Dachpfannen erfolgen.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2         Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände ist die zulässige Dachneigung der Hauptgebäude und deren Zwerchhäuser mit 35°-48° festgesetzt.
Das geplante Zwerchhaus soll mit einer Dachneigung von 0°-5°, an die Gauben angepasst, realisiert werden.

  • Gemäß textlichen Festsetzungen 3.3. Dachgauben/ Zwerchhäuser/ Anbauten dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein. Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.  
Das Bauvorhaben soll mit Gauben mit den Abmessungen 2,40m und 8,225m realisiert werden.

Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes die bauliche Nutzung auf Einzel- bzw. Doppelhäuser festgesetzt ist. Bei dem beantragen Bauvorhaben handelt es sich hingegen um ein „Mehrgenerationenhaus“.
Ein Antrag auf Abweichung diesbezüglich liegt nicht vor.

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen. Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der GRZ und GFZ, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der GRZ und GFZ, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Da aufgrund der kurzfristigen Vorlage von Unterlagen des Architekten (24 Stunden vorher) und laut Angabe des Architekten GRZ + GFZ eingehalten werden, eine Nachprüfung durch das Bauamt nicht möglich war, ist hierzu keine Abstimmung erfolgt.

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dacheindeckung, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Beschluss 6

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr