Bauantrag Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung Alleestraße 1, Spalt Fl.Nr. 574/15 + Fl.Nr. 573/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 24. Sitzung des Stadtrates 15.06.2021 ö 16

Sachverhalt

Bauherr:                Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd

Baugrundstück:        Alleestraße 1, Fl.Nr. 574/15; 573/2 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Erweiterung Bereich Aufbau und Vorbereitung

Antragsnummer:        39/21

Auf dem Flurstück 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Krebs Besitz GmbH ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Bereiches Aufbau und Vorbereitung gestellt.

An das bereits bestehende Betriebsgebäude soll eine Erweiterung angebaut werden. Das Bauvorhaben soll im Bereich von 2 Flurstücken errichtet werden.  
Der Anbau soll als Flachdachanbau errichtet werden. Die umliegenden Gebäude, auch das bereits bestehende Betriebsgebäude, sind mit Satteldächern im fränkischen Baustil versehen.

Das Bauvorhaben befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Sandrangen“.

Ein Teil des Bauvorhabens befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und somit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:
  • Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Baugrenze klar definiert.
         Die Erweiterung soll die Baugrenze in weiten Teilen überschreiten.

Ein Antrag auf Abweichung liegt nicht vor.  


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes im Mischgebiet, außerhalb des Bebauungsplanes befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Im allgemeinen Wohngebiet können nur in Ausnahmefällen nicht störende Betriebe zugelassen werden.

Eine Betriebsbeschreibung liegt nicht bei.

Durch den Anbau werden keine weiteren Arbeitsplätze geschaffen und es sind somit keine weiteren Stellplätze nötig.

Ein Abstandsflächenplan liegt bei.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Firma Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd, zur Erweiterung des Bereichs Aufbau und Vorbereitung auf dem Flurstücken 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Firma Krebs Besitz GmbH, Handelsstraße 1, 91166 Georgensgmünd, zur Erweiterung des Bereichs Aufbau und Vorbereitung auf dem Flurstücken 574/15 + 573/2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt unter folgender Auflage erteilt: ein Antrag auf Abweichung muss nachgereicht werden.  

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2021 11:46 Uhr