Der Stadt Spalt wurde die Kaufvertragsurkunde zur Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht nach BauGB ausgeübt wird, vom Notariat Dres. Stiebitz/ Vedder, Gunzenhausen, zugesandt.
Der vollständige Kaufvertrag wurde nach einer Vorprüfung des zur Ausübung des Vorkaufsrechtes in der Sitzung am 01.06.2021, TOP 7 nichtöffentlicher Teil, vom Notariat angefordert.
Die vollständige Kaufvertragsurkunde ist mit Schriftsatz von 28.05.2021, Eingang bei der Stadt Spalt am 01.06.2021, vom Notariat übersandt worden.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes begründet sich damit, dass die Grundstücke, alle Gemarkung Wernfels,
Fl. Nr. 331, Grünland, mit 5.900 qm
Fl. Nr. 359, Grünland mit Wegeflächen, mit 1.160 qm
Fl. Nr. 525, Ackerland, mit 2.860 qm
Fl. Nr. 543, Ackerland, mit 3.270 qm
Fl. Nr. 503, Ackerland, mit 6.452 qm
-insgesamt 19.642 qm landwirtschaftliche Fläche, mit dem Planungsüberlegungen der Stadt Spalt und anderen Behörden kollidieren.
Die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB wird daher dem Stadtrat empfohlen mit der Begründung
- Das Staatl. Bauamt Nürnberg hat bereits im Jahr 2011 Vorplanungen für einen Streckenabschnitt an der B466 mit einem Kreisverkehr, anbindend an die B466, sowie den Gemeindestraßen in Winkelhaid und der Kreisstraße Richtung Wernfels, vorgesehen. Diese Planung wurde aufgrund der jetzt aktuellen Mitteilungen des Staatl. Bauamtes Nürnberg nochmals konkretisiert und eine Umsetzung der Begradigung des Flächenabschnittes mit Kreisverkehr wird vom Staatl. Bauamt Nürnberg nunmehr intensiv geplant und soll mittelfristig umgesetzt werden.
Durch diese Überplanung sind erhebliche Flächen, die jetzt auch durch die Kaufvertragsurkunde betroffen sind, mit einzubeziehen. Insbesondere ist ein erheblicher Flächenausgleich durch den Ausbau der B466 sowie einer Begradigung der Kreisstraße Richtung Wernfels erforderlich. Für diese Flächen auf Gemeindegebiet sind entsprechende Flächen seitens der Stadt Spalt sowie Ausgleichsflächen und Tauschflächen erforderlich. Der notwendige Flächenbedarf sollte daher auch aufgrund der jetzt aktualisierten Planung und Überlegungen des Staatl. Bauamtes in Bezug auf Ausübung des Vorkaufsrechtes geltend gemacht werden.
- Radwegebau entlang der Kreisstraße zwischen Wernfels zur Anbindung an die B466.
Der Landkreis Roth hat bereits bei der Erstplanung 2011 für den Ausbau der B466 mit Kreisverkehr auch gegenüber der Stadt Spalt signalisiert, dass beim Bau eines Kreisverkehrs eine Radwegeverbindung von Wernfels im Zuge dieser staatl. Baumaßnahme seitens des Landkreises gebaut wird. Voraussetzung ist jedoch auch, dass die notwendigen Flächen für den Radwegausbau seitens der Stadt Spalt zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein erheblicher Flächenbedarf mit Ausgleichsflächen und Tauschflächen erforderlich, der nunmehr auch durch die vorgesehene Maßnahme, wie in 1 genannt, realisiert werden kann.
- Vorgesehen Vorplanung über die Ausweisung eines Gewerbegebietes durch die Maßnahme 1
Seitens der Stadt Spalt sind konkrete Vorplanungen, auch in Bezug auf die Umsetzung eines Gewerbegebietes als Anbindung an die Kreisstraße, vorgesehen worden.
Diese Planungen wurden jedoch auch aufgrund der nicht durchgeführten Realisierung der Begradigung der B466 sowie des Kreisverkehrs im Jahr 2011 und auch der fehlenden positiven Unterstützung der Gemeindebürger aus Wernfels nicht weiterverfolgt.
Die Voraussetzungen zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes sind aufgrund der konkreten Planungen, die nunmehr gerade auch vom Staatl. Bauamt mit dem Ausbau der B466 und dem Kreisverkehr realisiert werden können, abhängig davon, dass auch der entsprechende Flächenausgleich mit Ökoflächen und Tauschflächen zur Verfügung steht, gegeben. Gleichzeitig könnte auch der notwendige Radwegeausbau durch den Landkreis wiederaufleben; Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass die notwendigen Flächen seitens der Stadt Spalt zur Verfügung stehen.
Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, aus den genannten Gründen sowie aufgrund der Vorinformationen aus der Sitzungsvorlage für die Sitzung am 01.06.2021, die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zu beschließen.
Hinweis an die Stadtratsmitglieder: weitere Planungsunterlagen können in den Sitzungsunterlagen im Rathaus eingesehen werden.