Neuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Kostenbeteiligung der TG Wernfels und der Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriffen OT Wernfels hier: Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der TG


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 26. Sitzung des Stadtrates 20.07.2021 ö 9

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Dorfbrunnens in Wernfels hat die TG Wernfels eine Kostenvereinbarung zur Durchführung und Förderung der Maßnahme vorgelegt. Die derzeitigen Bruttokosten von Baukosten mit EUR 65.000,00 sowie Baunebenkosten mit EUR 9.750,00, somit EUR 74.750,00, werden mit einem Fördersatz von 61 % der zuwendungsfähigen Kosten seitens der TG Wernfels, somit gerundet EUR 46.000,00, im Rahmen eines Zuschusses unterstützt. 

Die Gesamtkosten, die für die nichtzuwendungsfähigen Kosten anfallen, u. a. Straßenbeleuchtung, Versetzung Hydranten, werden wohl noch weitere Kosten verursachen, so dass von Gesamtkosten von ca. EUR 80.000,00 auszugehen ist. 

Das bedeutet im Ergebnis, dass der Eigenanteil der Stadt Spalt an der Neugestaltung des Brunnens bei ca. EUR 35.000,00 liegen wird. 

Die Maßnahme wird 2021 geplant; Umsetzung und Abrechnung voraussichtlich 2021/ 2022.

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.12.2022 lt. der vorgesehenen Vereinbarung vorzulegen. 

Der bisher vom Stadtrat vorgesehene finanzielle Beteiligungsrahmen lag bei gerundet EUR 20.000,00. Somit sind deutlich höhere Kosten als Eigenanteil durch die Stadt Spalt zu entrichten. 

Haushaltsmittel sind somit in den Jahren 2021/ 2022 bereitzustellen. 

Die Vereinbarung ist noch durch den Stadtrat Spalt zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriff im Ortsteil Wernfels eine Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, TG Wernfels, MKZ 451011, abgeschlossen wird. Die Vereinbarung sieht zuwendungsfähige Gesamtkosten, die förderfähig sind, mit EUR 74.750,00 vor. Davon erhält die Stadt Spalt eine Zuwendung von 61 %, somit EUR 45.597,50.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2021 ggfs. durch Umschichtung und im Haushaltsjahr 2022 – Abrechnung der Maßnahme – bereitzustellen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass für die Neugestaltung eines Brunnens mit Umgriff im Ortsteil Wernfels eine Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, TG Wernfels, MKZ 451011, abgeschlossen wird. Die Vereinbarung sieht zuwendungsfähige Gesamtkosten, die förderfähig sind, mit EUR 74.750,00 vor. Davon erhält die Stadt Spalt eine Zuwendung von 61 %, somit EUR 45.597,50.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2021 ggfs. durch Umschichtung und im Haushaltsjahr 2022 – Abrechnung der Maßnahme – bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2021 12:08 Uhr