Bauherr: Matthias Dick, Dieselstraße 10, 91183 Abenberg
Baugrundstück: Massendorfer Straße 3, 91174 Spalt, Fl.Nr. 577,577/8 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports
Antragsnummer: 54/21
Auf dem Flurstück 577 Gemarkung Spalt wurde von Herr Matthias Dick ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines 6-Familienhauses mit Carports gestellt.
Auf dem Flurstück sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Verbindungsbau und Stellplätzen errichtet werden.
Das Bauvorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits in der Bauausschusssitzung am 28.04.2020 behandelt.
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde einstimmig erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Stellplätze sind mit 9 geplanten Stellplätzen in ausreichender Anzahl vorgesehen.
Von folgenden Festsetzungen der Stellplatzsatzung der Stadt Spalt soll abgewichen werden:
- Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt sollen mehr als 4 zusammenhängenden Stellplätze bzw. Garagen nur über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen werden.
Die 9 Stellplätze sind so geplant, dass die Zu-bzw. Abfahrt direkt auf die Massendorfer Straße erfolgt. Die Sicht ist in beiden Richtungen nicht eingeschränkt
- Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt ist zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 Metern Länge freizuhalten.
Dies ist bei den Stellplätzen 5-9 nicht gewährleistet.
Entsprechende Anträge auf Abweichung der Stellplatzsatzung liegen bei.
Die Abstandsflächen können nicht eingehalten werden.
Ein entsprechender Antrag auf Abweichung liegt bei.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Wohngebiet.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht vorhanden.