Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB Kaufvertrag M895/2021 v. 27.05.2021 - Grundstücksangelegenheit Wechsler /Engelhard GbR - Dringlichkeitsentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates, 24.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 28. Sitzung des Stadtrates 24.08.2021 ö 27

Sachverhalt

Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, weil die 2-Monatsfrist, in der das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, keine Beschlussfassung durch den Stadtrat  mehr ermöglicht hat. 

Das Vorkaufsrecht wird deswegen ausgeübt, weil öffentliche Interessen der Stadt Spalt bzw. des Kommunalunternehmens Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts, in Bezug auf die Verlegung einer Abwasserleitung für das öffentliche Abwassernetz des Kommunalunternehmens Spalt mit Anschluss des Baugebietes „Maierhof“ durch das Grundstück Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt zwingend erforderlich ist. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt stimmt der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO, zur Ausübung des Vorkaufrechts der Kaufvertragsurkunde M 895/2021 vom 27.05.2021, Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt, Grundstücksangelegenheit Georg Wechsler /Engelhard GbR, zu.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt stimmt der Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO, zur Ausübung des Vorkaufrechts der Kaufvertragsurkunde M 895/2021 vom 27.05.2021, Fl.-Nr. 1196/31 Gem. Spalt, Grundstücksangelegenheit Georg Wechsler /Engelhard GbR, zu.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2021 12:59 Uhr