Beteiligung der TÖB's gem. §4 Abs. 2 BauGB, §2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung Bebauungsplan "Schelmhecke", Markt Pleinfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 4. Änderung in der öffentlichen Sitzung am 28.01.2021 gebilligt.

Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ ist der Betrieb einer Kindertageseinrichtung auf der Fl. Nr. 411/369 Gemarkung Pleinfeld.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. November 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 13.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung vom 27.07.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 4. Änderung des bisher bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Schelmhecke“ der Gemeinde Pleinfeld in der aktuellen Fassung vom 27.07.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr