Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 68 "Pleinfelder Straße Nord", Gemeinde Georgensgmünd
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 12. Oktober 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 12.10.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 20.08.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Pleinfelder Straße Nord“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 20.08.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr