Schulgebäude, Ausfall der Heizanlage - Ersatzbeschaffung u. außerplanmäßige Haushaltsmittelbereitstellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö 17

Sachverhalt

In der Spalatin-Schule ist die Heizanlage (Heizkessel) am 10.09.2021, kurz vor Ende der Ferienzeit, vollständig ausgefallen. Die Prüfung, ob eine Reparatur möglich ist, hat ergeben, dass dies nicht mehr umsetzbar ist. 

Die Erneuerung des Heizkessels mit notwendiger Steuerung würde Kosten von EUR 70.000,00 bis EUR 80.000,00 verursachen. Gleichzeitig würde dieser Heizkessel jedoch nicht in das künftige Wärmenetz integriert werden können.

Derzeit werden mit den Fachwerksplanern Lösungen gesucht, um eine Übergangslösung bis zum Anschluss an ein Wärmenetz sicherzustellen. Weitere Abstimmung zwischen den Beteiligten externen Dienstleistern erfolgt am Montag, 20.09.2021.

Der Stadtrat wird, soweit möglich, noch in der Sitzung am 21.09.2021 über den aktuellen Stand und den möglichen Lösungsansatz informiert werden. Es ist jedoch in jedem Fall erforderlich, entsprechende Haushaltsmittel voraussichtlich zwischen EUR 70.000,00 und EUR 80.000,00 außerplanmäßig bereitzustellen.

Ein Beschlussvorschlag wird daher noch nicht umfassend vorgetragen, jedoch wird folgende Empfehlung ausgesprochen:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die notwendigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Haushalt 2021 zur Sicherstellung und Inbetriebnahme der Heizanlage im Schulgebäude Spalt zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, soweit anderweitige Deckungsmittel im Vermögenshaushalt durch Umschichtung nicht herangezogen werden. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die notwendigen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen im Haushalt 2021 zur Sicherstellung und Inbetriebnahme der Heizanlage im Schulgebäude Spalt zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, soweit anderweitige Deckungsmittel im Vermögenshaushalt durch Umschichtung nicht herangezogen werden. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr