Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO Beleuchtung Schulhof
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Spalt) | 30. Sitzung des Stadtrates | 21.09.2021 | ö | 18 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat Spalt ist die Dringlichkeitsentscheidung des Ersten Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 GO in Sachen einer Vergabe für Elektroarbeiten für Verteilerkasten im Zuge der Baumaßnahme Schulhofsanierung und der Auftragsvergabe bekannt zu geben.
Die Entscheidung wurde vom Bürgermeister am 10.09.2021 getroffen.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten von der Dringlichkeitsentscheidung Kenntnis zu nehmen.
Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr