Bauherr: Darja und Max Maußner, Liebenstadt 20, 91180 Heideck
Baugrundstück: Dorfstraße 1, 91174 Spalt, Fl.Nr. 90/3 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: TEKTUR – Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons
Antragsnummer: 57/21
Auf dem Flurstück 90/3 Gemarkung Großweingarten wurde von Herrn und Frau Maußner ein Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren, Abbruch eines Satteldaches am Anbau eines Wohnhauses und stattdessen Errichtung eines Balkons, gestellt.
Auf dem Flurstück ist das Bauvorhaben bereits am 29.03.2017 unter dem Verfahren B-241-2017 genehmigt worden.
Aufgrund des zum 01.02.2021 geänderten Abstandsflächenrechtes muss ein Änderungsantrag zur bereits bestehenden Baugenehmigung gemäß den neuen Abstandsflächen eingereicht werden.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Mischgebiet.
Das Bauvorhaben löst keine weiteren Stellplätze aus.
Die Abstandsflächen können gemäß neuem Abstandsflächenrecht nicht eingehalten werden.
Die Abstandsflächen würden auf städtischen Grund zum erliegen kommen.
Ein entsprechender Antrag auf Abweichung der Abstandsflächen liegt bei.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhaben.