Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 DSchG - Wechsel Dachbodenfenster und Verblechung Kamin, Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, Hauptstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Stadtrates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 30. Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:                Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hauptstraße 10, 91174 Spalt, Fl. Nr. 141, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Wechsel Dachbodenfenster und Verblechung Kamin

Auf dem Flurstück 141 der Gemarkung Spalt hat die Firma Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR
einen Antrag auf Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 DSchG zum Wechsel de Dachbodenfensters und
der Verblechung des Kamins gestellt. 


Grundsätzlich ist das Bauvorhaben gemäß Art. 57 BayBO verfahrensfrei. 
Es befindet sich jedoch im Bereich der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Spalt.
Gem. § 5 der Gestaltungsatzung sind liegende Dachfenster nur in Dachflächen zulässig, die von
öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind.
Das Dachflächenfenster soll als Blechfenster hofseitig zur Metzgerei (Hauptstraße 12) sichtbar
eingebaut werden.

Gem. § 2 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie sich nach Form, Maßstab, Gliederung,
Material und Farbe harmonisch in die historische Spalter Altstadt einfügen. 
Aufgrund von eindringender Feuchtigkeit soll der Kamin mit Blech verkleidet werden. 

Des Weiteren soll der Sockelbereich gemäß Gestaltungssatzung der Stadt Spalt saniert werden.

Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist im Rahmen einer Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG nicht 
nötig. 

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG von Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt, zum Wechsel des Dachbodenfensters und Verblechung des Kamins auf Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG von Kallfaß – Grundstücksverwaltung GbR, Hauptstraße 10, 91174 Spalt, zum Wechsel des Dachbodenfensters und Verblechung des Kamins auf Fl.Nr. 141 Gmk. Spalt, wird Seitens der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 09:31 Uhr