Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 27 "Birkenwäldchen" der Gemeinde Georgensgmünd
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Georgensgmünd, hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 27 „Birkenwäldchen“ zu ändern.
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass östlich des Friedhofes eine Wohnbebauung ermöglicht werden soll anstatt des bisher geplanten Parkplatzes.
Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in der Sitzung am 15.09.2021 die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt. Aufgrund der eingegangenen Einwände musste der textliche Teil sowie der zeichnerische Teil nochmals geändert werden.
Deshalb wurde beschlossen, den geänderten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ erneut öffentlich auszulegen.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a i. V. m. § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Belange der Stadt Spalt durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde im Bereich Bergstraße und Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 29. Oktober 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 29.10.2021 durchgeführt
Beschlussvorschlag
Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2021 11:22 Uhr