Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmannsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 22

Sachverhalt

Der Ortsteil Ottmannsberg in exponierter Lage am Brombachsee gelegen, mit einer sehr ländlichen Struktur mit vielen Vollerwerbslandwirten und großen Hofstellen bedarf einer langfristigen Sicherstellung der Planungshoheit der Stadt Spalt. Diese Planungshoheit könnte insbesondere durch Ausübung bei Eigentumswechsel von Hofstellen im Rahmen einer Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Spalt gesichert werden.

Die Vorkaufsrechtsatzung dient lediglich als Rechtsgrund vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, ist jedoch stets im Ermessen und in der Begründung durch den Stadtrat Spalt im Einzelfall zu entscheiden.

Die exponierte Lage von Ottmannsberg bietet erhebliche Risiken, dass sich auch Investoren dazu entschließen, hier in Konkurrenz zu der ländlichen bäuerlichen Struktur des Ortes mit der Schaffung von Wohnungen (Ferienwohnungen u.ä.) das gesamte Ortsbild dauerhaft zu verändern. 

Dieser negativen städtebaulichen Entwicklung des landwirtschaftlich strukturierten Ortsteiles Ottmannsberg, sollte daher frühzeitig durch den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung entgegengewirkt werden. 

Der Umgriff der Vorkaufsrechtsatzung umfasst den gesamten bebauten und angrenzenden unbebauten Bereich des Ortsteiles Ottmannsberg. Eine Auslösung und ein Vorkaufsrecht nur für einzelne Hofstellen vorzusehen, würde jedoch einen Missbrauch darstellen und eine Vorkaufsrechtsatzung wäre in dem Fall auch im Rahmen eines Klageverfahrens mit dem erheblichen Risiko verbunden, dass diese Satzung als rechtswidrig eingestuft wird.

Aus diesem Grund ist es erforderlich den gesamten Ortsteil in die Vorkaufsrechtsatzung einzubeziehen um auch in einem Klageverfahren rechtlich gesichert zu sein.

Eine Vorkaufsrechtausübung nur über ein Einzelgehöft würde zu erheblichen Nachteilen und Nachfragen in einem Klageverfahren führen, warum ausgerechnet diese Hofstelle und nicht die benachbarte Hofstelle mit einem Vorkaufsrecht bedeckt wurde.

Es wird daher dem Stadtrat dringend empfohlen, auf den gesamten Ortsteil in den Ausübungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung einzubeziehen. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes obliegt dann immer noch dem Stadtrat.

Eine Hofübergabe innerhalb der Familie ist auch weiterhin gesichert und wird durch die Vorkaufsrechtsatzung nicht beschnitten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass gemäß dem BauGB einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmansberg mit den genannten Fl.Nr. und dem bebauten Bereich sowie den unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücken erlassen wird. Die beiliegende Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass gemäß dem BauGB einer Vorkaufsrechtsatzung für den Ortsteil Ottmansberg mit den genannten Fl.Nr. und dem bebauten Bereich sowie den unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücken erlassen wird. Die beiliegende Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Zusatz zum Beschluss: Es wird vereinbart, dass seitens der Verwaltung beim Landratsamt angefragt wird, ob es neben der Vorkaufsrechtssatzung weitere Instrumente/ Alternativen gibt, um einen Verkauf und in diesem Zusammenhang eine ungewünschte Bebauung zu verhindern. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.10.2021 11:22 Uhr