Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Stadtrates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 31. Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö 23

Sachverhalt

Der räumliche Bereich zwischen Spalatin-Schule und Dr.-Meyer-Straße bedarf einer gesamtstädteplanerischen Entwicklung. 
Damit diesen städteplanerischen Anforderungen auch gerecht werden kann, ist es notwendig, auch im Zuge von Grundstückseingriffen, um eine Planung, die auch den städtebaulichen Ansprüchen und Entwicklungskonzept der Stadt Spalt gerecht wird, vorzusehen. Dieses Vorkaufsrecht ermöglicht somit dem Stadtrat Spalt bei einer Grundstücksveräußerung, auch auf diese Grundstücke Zugriff zu nehmen. Das gesamte im Umfeld vorgesehene Gebiet der räumlichen Ausdehnung der Vorkaufssatzung ist in den nächsten Jahren städtebaulich dringend weiterzuentwickeln.

Aus diesem Grund sollten bereits jetzt mit einer Vorkaufsrechtssatzung die notwendigen Voraussetzungen, um diesem städteplanerischen Gesamtkonzept gerecht zu werden, getroffen werden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 

Zusatz zum Beschluss: Es wird vereinbart, dass seitens der Verwaltung beim Landratsamt angefragt wird, ob es neben der Vorkaufsrechtssatzung weitere Instrumente/ Alternativen gibt, um einen Verkauf und in diesem Zusammenhang eine ungewünschte Bebauung zu verhindern. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine Vorkaufsrechtssatzung für das Entwicklungsgebiet zwischen der Dr.-Meyer-Straße und der Spalatinstraße für eine mittel- und langfristige städtebauliche Entwicklung in eine Vorkaufsrechtssatzung einbezogen wird, um auch entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten und Optionen der Stadt Spalt mittel- und langfristig bei Grundstücksveräußerungen sicher zu stellen. 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die beiliegende Satzung zu beschließen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

Beschluss 2:

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass eine entsprechende Vorkaufsrechtssatzung für das künftige Entwicklungsgebiet zwischen Spalatinstraße und Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße im Rahmen einer Vorkaufssatzung einbezogen wird. Die Vorkaufssatzung wird vom Stadtrat mit dem räumlichen Geltungsbereich beschlossen. 
Stimmenverhältnis: 15:2

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.10.2021 11:22 Uhr