- Dringlichkeitsentscheidung durch den Ersten Bürgermeister nach Art. 37 Abs. 3 GO im Zusammenhang mit einer Vergabe für das Gewerk Nr. 621, Küchen- und Hygienewaschbeckenausstattung; Bindungsfrist bis 02.10.2021
Die Ausschreibung für die Küchen- und Hygienewaschbeckenausstattung im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten wurde ausgeschrieben.
Nachdem die Vergabe mit einer Auftragssumme von EUR 22.630,35 aufgrund der zeitlichen Bindung der Zuschlagsabteilung bis 02.10.2021 befristet ist, war es notwendig, dass eine Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe entsprechend des Vergabevorschlages des Architekturbüros Bräutigam im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister gefasst wird.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist am 28.09.2021 erfolgt.
Der Stadtrat ist von der Dringlichkeitsentscheidung in der folgenden Sitzung in Kenntnis zu setzen.
- Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO für
Gewerk 621, Galabau, Neubau einer Kindertagesstätte in Modulbauweise in zwei Bauabschnitten. Hier: Vergabe der Außenanlagen zum Bruttopreis von EUR 263.052,42 an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Fa. Biedenbacher entsprechend des Vergabevorschlages des Architekturbüros Bräutigam.
Die Vergabe nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und der Bewertung durch das Architekturbüro Bräutigam ist eine Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter gem. Vergabevorschlag und Auswertung des Architekturbüros Bräutigam zum Angebotspreis von EUR 263.052,42 erfolgt.
- Schulhofsanierung; hier: Spalatin-Schule – Gebäude
Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe der weiteren Erdungsanlage (Blitzschutz) an die Fa. Blitzschutz Agri zum Angebotspreis von netto EUR 12.089,20 (brutto EUR 14.386,15).
Im Zuge der Öffnung des Schulhofes wurden erhebliche Sanierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude, unter anderem auch Blitzschutz und Erdung, die nicht mehr ausreichend vorhanden ist, bzw. teilweise überhaupt nicht mehr funktionsfähig ist, festgestellt.
Aufgrund des derzeit geöffneten Schulhofes ist es notwendig, eine Vergabe zur Verlegung der Erdungsarbeiten für den Blitzschutz zu vergeben. Angebot wurde daher kurzfristig eingeholt und liegt mit einem Angebotspreis von brutto EUR 14.386,15 vor.
Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe wurde aufgrund der zeitlichen Umsetzung und der noch geöffneten Grabenbereiche entlang des Gebäudes im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister am 29.09.2021 vergeben.
- Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO des Ersten Bürgermeisters für die Vergabe Übergabetechnik Fernwärmeanschluss des Kindergartens an die Heizwärmeversorgung der Schule.
Die Wärmeversorgung für den Kindergartenneubau soll über die Heizanlage der Schule erfolgen. Mit Anschluss derzeit könnte der Wärmebedarf im Kindergarten bei einem normalen Betrieb der Heizanlage in der Schule gedeckt werden.
In den folgenden 1,5 Jahren soll durch den Anschluss an das Nahwärmenetz die Versorgung unmittelbar für den Kindergarten aus der Obeltshauserstraße evtl. direkt erfolgen.
Die Voraussetzungen jedoch für den jetzigen vorbereiteten Wärmeanschluss bedarf einer technischen Umrüstung der Heizanlage in der Schule.
Daher ist es notwendig, nach Öffnung des Schulhofes und den bereits verlegten Leitungen, die auch die Wärmeversorgung für den Kindergartenneubau sicherstellen, auch die technischen Umrüstungsarbeiten an der Heizanlage in der Schule zu vergeben.
Entsprechendes Angebot wurde eingeholt und liegt von der Fa. Hausmann i. H. v. von EUR 20.795,25 brutto vor.
Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung bei gleichzeitigem Ausfall der Heizanlage der Schule ist eine kurzfristige Vergabe an die Fa. Hausmann im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO durch den Ersten Bürgermeister erfolgt.
Der Stadtrat hat von den Dringlichkeitsentscheidungen Kenntnis genommen.