Der Stadtrat Spalt hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 die Vergabe von Reinigungsleistungen für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die kommunalen Liegenschaften Schule, Kindergarten, Kita Neubau, HopfenBierGut und öffentliche WC-Anlagen beschlossen.
Nachdem der Dienstleistungsvertrag mit der Firma Kiefer (HopfenBierGut, öffentliche WC-Anlagen) zum 30.04.2021 ausgelaufen ist, wurde der Dienstleistungsvertrag mit der Firma Fürst (Schule, Kindergarten) geprüft. Der Vertrag mit der Firma Fürst wurde zum 31.08.2021 nach 3-jähriger Laufzeit fristgerecht gekündigt.
Die Begründung hierfür ergibt sich aus der vorgenommenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Ausschreibung und Vergabe aller betreffenden kommunalen Liegenschaften an einen Vertragspartner. Zudem eröffnen sich auch für potenzielle Anbieter mehr Möglichkeiten im Hinblick auf Kostenkalkulation und Logistik, gerade im ländlichen Bereich.
Sowohl mit der Firma Kiefer als auch mit der Firma Fürst wurde das Gespräch gesucht, um die angedachte Vorgehensweise zu erläutern und die erweiterten Möglichkeiten für alle Beteiligten aufzuzeigen.
Der geplante Vertragsstart zum 01.09.2021 konnte aufgrund der Umstände nicht realisiert werden. Jedoch erklärten sich beide Firmen bereit im Rahmen einer Verlängerungsvereinbarung die jeweiligen Liegenschaften bis einschl. 31.10.2021 weiter zu reinigen.
In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Fachbüro Uwe Büttner wurden die Ausschreibungsunterlagen sowie der Zeitplan für das Vergabeverfahren erarbeitet, und im Rahmen eines offenen Verfahrens als EU-Ausschreibung unter dem Namen „Unterhalts- Grund und Glasreinigung der Stadt Spalt“ am 07.07.2021 veröffentlicht.
Aus diesem Vergabeverfahren resultieren 3 Anbieter, die ein Angebot abgegeben haben:
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
Preisspiegel Jahresgesamtsumme:
Anbieter
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Angebotspreis netto EUR
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Angebotspreis brutto inkl. 19% MwSt. EUR
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Bieter 1
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156.073,47
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185.727,43
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Bieter 2
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172.197,96
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204.915,57
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Bieter 3
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164.520,40
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195.779,28
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Im Rahmen der Wertungsstufen wurden die eingegangenen Angebote gesichtet und geprüft. Eine Erläuterung mit Vergabevorschlag finden Sie dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Als wirtschaftlichstes Angebot und somit auf Platz 1 stellte sich das Angebot des Bieters 1 heraus.
Für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen werden Behörden und öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erteilt.
Für den Bieter 1 wurde eine entsprechende Auskunft eingeholt. Der Bieter 1 ist ohne Eintrag.
Aufgrund der Angebotsauswertung und der positiven Auskunft aus dem Gewerbezentralregister schlägt die Verwaltung der Stadt Spalt eine Vergabe an den Bieter 1 vor.