Bauherr: Sabrina und Diana Burkel, Nagelhof 1, 91174 Spalt
Baugrund: Nagelhof 1, Fl.Nr. 1109, Gmk. Fünfbronn
Bauvorhaben: Umnutzung eines Dachraums in eine Wohnung
Antragsnummer: 55/21
Auf dem Flurstück 1109 der Gemarkung Fünfbronn wurde von Frau Burkel ein Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Dachraumes in eine Wohnung gestellt.
Das Dachgeschoss eines bereits bestehenden Gebäudes soll als Wohnung Umgenutzt werden. An der Gebäudehülle soll nichts verändert werden. Die Umbauarbeiten beziehen sich rein auf den Innenbereich.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal.
„D-5-76-147-258 Nagelhof 1. Wohnhaus, erdgeschossiger, verputzter Massivbau mit Steilsatteldach und Fachwerkgiebel, 18. Jh.; nachqualifiziert“
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück untergebracht werden, werden in den Antragsunterlagen aber nicht explizit nachgewiesen.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.