HopfenBierGut-Förderung im Soforthilfeprogramm Landwirtschaftliche Museen 2021 - Erweiterung des Hopfen & Bier Museumsstadels - Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 35. Sitzung des Stadtrates 16.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Der Museumsladen im HBG lebt von seinen Besuchern und deren Umsätzen. In erster Linie sind die Kunden zum einen Museumsbesucher und zum anderen Tagesbesucher, Urlauber und Besucher der Touristinfo Spalt die in der Regel nicht eigens zum Kauf angereist sind.

Mit der Erweiterung des Museumsladens und Ergänzung einer Genusszeile mit „ProBierBar“ soll ein breiteres Publikum angesprochen werden, z. B. Dauerkunden, Gruppen, Familien, die nach einem Museumsbesuch die Zeit mitbringen, um anschließend im Museumsladen zu stöbern, ausstellungsbezogene Artikel zu erwerben, oder, und zu verkosten, Aufmerksamkeiten und Geschenke mit nach Hause zu nehmen.

Mit der Erweiterung sollen folgende Zielgruppen angesprochen werden:
-        Museumsbesucher
-        Urlauber
-        Tagesbesucher
-        Kunden die regionale Produkte suchen (Landwirtschaftliches Museum) 

Bedeutung Mercandise im Museumsshops:
Mercandise ist eine wichtige Einnahmequelle die in vielfältiger Weise unterstützt. Unabhängigkeit von öffentlichen Zuschüssen durch die Erzielung höherer Eigenmittel schafft. Die Artikel des Museumshops können nach dem Museumsbesuch die Bindung zwischen Museum und Besucher weiter aufrechterhalten. Die Marke „HopfenBierGut“ kann durch den Verkauf von Merchandisingprodukten transportiert und verstärkt werden. Gezielter Einsatz von Museumsprodukten als Werbemittel bieten Möglichkeiten des Marketings und der Kommunikation. Museumsprodukte dienen zur Verbesserung und Ausweitung der Didaktik und Besucherinformation. Der Erfolg eines Museumsshops ist von existentieller Bedeutung, durch die Produkte selbst und durch die Präsentation der Waren und die Dekoration des Shops die in einer einladenden Kaufatmosphäre präsentiert werden.

Mehrwert der Maßnahme, Einschätzung der Wirksamkeit:
Der Museumsshop leistet sozusagen einen erheblichen PR – und Marketingbeitrag zum Museum und ist nicht als Randerscheinung zu sehen, sondern als Schaufenster des Museums, das den Gesamteindruck vom Museum und das Gesamterlebnis des Besuchers mitprägt. Zudem trägt er mit einem entscheidenden Anteil zum finanziellen Betrieb als weitere Säule des Museums bei und stellt damit einen gewichtigen Mehrwert für den Betrieb dar. Hier werden Güter und Dienstleistungen angeboten, die in einem engen Zusammenhang mit der Kernleistung des Museums und der Region stehen. 

Mit diesem Alleinstellungsmerkmal, seinem thematisch spezialisierten Angebot „hopfige, bierige & regionale Produkte“ Geschenke, Merchandising, Genussprodukte und Literatur, deckt der Shop einen Bedarf mit dem Wunsch das außergewöhnliche besondere Produkt der Region mit Bezug zur Sonderkultur Hopfen sowie Regionalprodukte.
Dieser Bedarf ist in allen potenziellen Zielgruppen zu finden, die mit dem Angebot zum Kaufanreiz angeregt werden. Den Besuchern soll in dem Museumsladen - ganzjährig verfügbar - ein besonderes Einkaufs- und Genusserlebnis geboten werden. Einen weiteren Mehrwert stellen zudem die Öffnungszeiten, insbesondere an Tagen an denen der Einzelhandel nicht verfügbar sein kann z. B. Sonn- und Feiertage, dar.

Notwendigkeit der Maßnahme:
Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Monaten, bedingt durch die Pandemie, hatte zu bestimmten Zeiten die vorübergehende Schließung zur Folge. Dies führte zu Umsatzausfällen und bis heute zum Wegfall der Zielgruppe: Busgruppen, Gruppen ab 15 Personen. 
Der Betrieb des Museumsladens, der hinsichtlich genehmigter Öffnungen im Lockdown an den Einzelhandel angelehnt war, stellte während der Schließzeiten des Museums den Hauptumsatzanteil mit 65% im HopfenBierGut dar und konnte die monetären Verluste abmildern. 

Gerade diese außergewöhnliche Situation hat verdeutlicht, wie essenziell die Sicherstellung einer Einnahmesituation aus dem Bereich Museumsladen für das HopfenBierGut ist. Wir mussten lernen, dass uns solche Situationen jederzeit treffen können und eine gesunde Einnahmestruktur brechen kann. Das Museum braucht daher weitere thematisch attraktive, nachhaltige und neue Angebote. 

Mit der Ladenergänzung mit Genusszeile soll eine zusätzliche Möglichkeit entstehen, die eine wichtige Einnahmesituation für den Erhalt und Betrieb des Hauses darstellt. 
Zudem werden, wie bereits erwähnt, bisherige Besucher und neue Zielgruppen zusätzlich auf das Haus aufmerksam gemacht.

Bisher bietet der Museumsladen mit den vorhandenen Präsentationsmöglichkeiten von 12m² auf einer Verkaufsfläche von 25m² im Laden für 70 verschiedene Artikel Platz. Die Präsentationsflächen sind zu wenig bzw. zu klein und bieten keine Chance das Potential und die Bedeutung des Museumsladens zu erweitern. Dazu bieten die Verkaufsmöbel keine Lagermöglichkeiten für Reserven.

Durch die Erweiterung des Museumsladens um weitere 25m² entsteht eine Gesamtverkaufsfläche von 50m² und bietet Platz für Präsentationsmöglichkeiten von 45m² auf der bis zu etwa 300 verschiedene Artikel präsentiert werden können. Die neu geschaffene Genusszeile gliedert sich in Themenbezogene Produktwände auf, Verkaufsinseln und Verkostungsstehtische bieten die Möglichkeit für ein strukturiertes Angebot. Zudem besteht in den Möbeln eine Lagermöglichkeit von 8m². Zwei Interaktive Verkostungstische die sensorische Themen transportieren laden zum Verkosten ein. Auch die Barrierefreiheit im Shopbereich wird mit der Maßnahme weiter verbessert.

Ziele der Umbau- / Neugestaltungs- / Erweiterungsmaßnahme:
 
1.        Vorteile für alle Zielgruppen wie z.B. Museumsbesucher, Tagesgast, Gruppengast und Gäste der Touristinfo schaffen.
2.        Steigerung des Umsatzes im Museumsladen um mind. 30% durch ein erweitertes Angebot/ Ausbau und höheres Besucheraufkommen im Museumsladen.
3.        Mehr Möglichkeit im Bereich Produktvielfalt/Angebot.
4.        Schaffung einer Genusszeile als weitere Attraktion im HopfenBierGut, die auch Passanten ohne Museumsbesuch jederzeit nutzen können, um zu verkosten oder regionale Produkte erwerben zu können. 
5.        Erheblich mehr Effektivität der Abläufe.
6.        Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit im Museumsladen und Abschaffung der engen Platzsituation im Shop. Damit wird die bestehende Barrierefreiheitzertifizierung des Museums auch im Shop entsprechend berücksichtigt.
7.        Attraktives Angebot in Zukunft für die Gäste aus dem entstehenden Bierhotel, ab 2023, mit den zu erwartenden 10.000 neuen Besuchern die in Kombinationsangeboten das HopfenBierGut besuchen.

Nutzung Förderprogramm – Chance zur Umsetzung der Maßnahme:
Infolge des Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 mussten bundesweit Kultureinrichtungen aller Art ihre Türen für Besucher*innen schließen.
Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) hat zunächst mit dem spartenübergreifenden Pilotprojekt NEUSTART Sofortprogramm reagiert. 
Mit NEUSTART KULTUR wurde in der Folge ein umfassendes Paket an Rettungs- und Zukunftsprogrammen für den Kultur- und Medienbereich geschaffen, das mit fast 60 Programmlinien und Mitteln in Höhe von einer Milliarde Euro hilft, den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. 

Die Förderprogramme der Bundes- und Landesregierung wurden von den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung / des HopfenBierGutes auf Fördermöglichkeiten geprüft.
Einige der angebotenen Förderprogramme enthielten keine Förderung für das HopfenBierGut.

Es kristallisierte sich eine Fördermöglichkeit heraus im Rahmen des Förderprogramms „Landwirtschaftliche Museen“ des DVA (Deutscher Verband für Archäologie), gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, mit dem „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ mit einer möglichen Förderzuwendung von max. 50 T€.
Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt (nähere Informationen nachfolgend) und mit Datum zum 01. November 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Bundesministerin Julia Klöckner bewilligt.
Die Höhe der Zuwendung im Förderprogramm beträgt maximal 50 T€ und ist auf 75% der anrechnungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt. Die Zuwendung wird grundsätzlich dann gewährt, wenn der Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Die Eigenbeteiligung kann durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht 
werden. Sachmittel und unbare Eigenleistungen können nicht angerechnet werden.
Details zum Förderprogram liegen in der Anlage bei.
Der Finanzierungsplan der Maßnahme als Bestandteil der Antragstellung liegt der Vorlage bei. 

Da die Umbau- und Neugestaltungsmaßnahme bereits in 2019 schon einmal im Fokus stand und erste Planunterlagen sowie ein Finanzplan mit Kostenschätzung, erstellt durch das Studio Jan, dementsprechend bereits vorlagen, war es möglich im Rahmen der Antragstellung auf diesen Unterlagen aufzubauen und schnell zu reagieren.
Zudem wurden aufgrund dessen hierfür bereits Mittel im Haushalt, Vermögenshaushalt, Haushaltstelle 7900.9500, in 2020 von bereits 10 T€ und in 2021 von 40 T€ eingestellt.
Im Zuge der Förderantragstellung wurde der bereits vorliegende Finanzplan, der gleichzeitig als Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme diente, aktualisiert und dem Förderantrag beigefügt. Materialpreissteigerungen von min. 20% wurden durch das Studio Jan eingearbeitet und an die Fördervoraussetzungen angepasst.
Bei der Maßnahme handelt sich es um einen Gesamtaufwand von 81.161,38 €/brutto. 

Durch die Förderzusage in Höhe der max. Zuwendung von 50 T€ besteht die Chance zur Umsetzung der Maßnahme. 

Es verbleibt ein Eigenanteil von 31.161,38 €/brutto, der durch Eigen- und Drittmittel zu leisten ist und sich folgendermaßen aufgliedert.

Aufstellung Aufwand/ Kosten der Maßnahme:
               
         81.161,38 €        Gesamtaufwand der Maßnahme
-        50.000,00 €        Bewilligung der Förderung aus dem Soforthilfeprogramm Landw. Museen
         31.161,38 €        zu leistender Anteil durch Eigen- und Drittmittel 
-        13.000,00 €        Bayerischer Museumspreis: Zweckgebunden für innovative Einrichtung nicht für Unterhalt. Ursprünglich 20 T€ Preisgeld – hiervon wurden 7 T€ für Planung im 2019 aufgewendet.
-        5.000,00 €        Produktplatzierung Brombachseer, Regionalprodukte, Förderverein h. Kornhaus
-        13.161,38 €        Zuschuss Stadtbrauerei Spalt: Im Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbrauerei wurden hierzu 20 T€ eingeplant. Die Stadtbrauerei verfügt über keinen öffentlich zugängigen Mercandisingshop und sieht die Wichtigkeit der Unterstützung der Maßnahme als ihren erheblichen Beitrag zur „Spalter“ Markenarbeit
         31.161,38 €        Eigen- und Drittmittel
         0,00 €         




Umsetzung und Zeitplan der Maßnahme:
Bei dem Förderprogrammteil handelt es sich um ein Soforthilfeprogramm, das kurzfristig bereitgestellt wurde.
Maßgabe zur Gewährung der Förderung:  
Umsetzung der Maßnahme mit Abschluss zum 31. Dezember 2021
Aufgrund des Aspektes der eng gesteckten zeitlichen Maßgabe wurden ebenfalls im Zuge der Antragstellung bereits entsprechende Abfragen bei möglichen Anbietern in Bezug auf die zeitliche Machbarkeit durchgeführt. 
Kostenangebote mit dem Hinweis, dass eine Auftragsvergabe und Durchführung an die Bewilligung der Förderung geknüpft ist, wurden angefragt.
Folgende Anbieter wurden durch das Bauamt der Stadt Spalt angefragt:
Anbieter 1 Firma
Anbieter 2 Firma
Anbieter 3 Firma
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Prüfung ergibt sich folgender Sachstand:
Anbieter 1 Firma                                Angebotspreis brutto EUR 75.889,87 
jedoch Angebotsfrist überschritten, keine Wertung möglich

Anbieter 2 Firma                                 Angebotspreis brutto EUR 70.198,10

Anbieter 3 Firma                                Angebotspreis brutto EUR 75.465,04
jedoch Angebotsfrist überschritten, keine Wertung möglich
Aus der Angebotsauswertung geht hervor, dass die Schreinerei Wurm das wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich zeitlicher Umsetzung und Kosten abgegeben hat.
Amortisation der Maßnahmenaufwendung:
Die Umsatzauflistung der Jahre 2017 bis 2020, siehe Anlage, zeigen das der Museumsladen mit 100 T€/Jahr bis zu 50% des Gesamtumsatzes darstellt. Ziel der Maßnahme ist neben der Produktportfolioerweiterung eine daraus resultierende Umsatzsteigerung von 30% auf 130 T€/Jahr im Bereich Museumsladen. Der Mehrumsatz von bis zu 30 T€ erzielt bei einer durchschnittlichen Gewinnspanne von min. 30% einen Gewinn von 9 T€. Somit kann davon ausgegangen werden das sich innerhalb von 2-3 Jahren notwendige Eigenmittel bis zu 18 T€ amortisieren.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis 

von der Notwendigkeit der Erweiterung des Museumsladens im HopfenBierGut, der einen erheblichen Umsatzanteil von min. 50% des Museums darstellt, 

und nimmt ebenfalls Kenntnis 

von der Förderzusage in Höhe von 50 T€ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (DVA Soforthilfeprogramm HLM) als Beitrag zur Umsetzung der Neugestaltung/Erweiterung Verkaufsbereich HBG (Museumsladen) und ShopMöblierung mit der hiermit verbundenen zeitlich vorgeschriebenen kurzfristigen Umsetzungsphase und Fertigstellung der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.


Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Neugestaltung/ Erweiterung des Ver-kaufsbereiches HBG unter Gewährung der Eigen- und Drittmittel in Höhe von 31.161,68 €.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.


Beschluss 3:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters 2 zum Ange-botspreis von brutto EUR 70.198,10 anzunehmen und bittet die Verwaltung um entsprechende Beauftragung.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.

Beschluss

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis 

von der Notwendigkeit der Erweiterung des Museumsladens im HopfenBierGut, der einen erheblichen Umsatzanteil von min. 50% des Museums darstellt, 

und nimmt ebenfalls Kenntnis 

von der Förderzusage in Höhe von 50 T€ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (DVA Soforthilfeprogramm HLM) als Beitrag zur Umsetzung der Neugestaltung/Erweiterung Verkaufsbereich HBG (Museumsladen) und ShopMöblierung mit der hiermit verbundenen zeitlich vorgeschriebenen kurzfristigen Umsetzungsphase und Fertigstellung der Maßnahme bis 31.Dezember 2021.


Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 2:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Neugestaltung/ Erweiterung des Ver-kaufsbereiches HBG unter Gewährung der Eigen- und Drittmittel in Höhe von 31.161,68 €.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.


Beschluss 3:

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt das Angebot des Anbieters 2 zum Ange-botspreis von brutto EUR 70.198,10 anzunehmen und bittet die Verwaltung um entsprechende Beauftragung.

Stimmverhältnis: 18 gegen 0 Stimmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2021 09:04 Uhr