Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung desBebauungsplan Nr. 41 "Obere Lech IV", Gemeinde Georgensgmünd


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 37. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ beschlossen.

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 07. Dezember 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit von 06.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 27.10.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 „Obere Lech IV“ der Gemeinde Georgensgmünd in der aktuellen Fassung vom 27.10.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr