Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BauGB - 4. Änderung des Bebauungsplan Absberger Seespitz
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Teilplan Absberg, Seespitz zu ändern.
Der Bebauungsplan soll dahingehend geändert werden, dass die Baugrenzen auf den Teilflächen auf Fl. Nr. 640/1 erweitert werden.
Anlass der Bebauungsplanänderung ist der geplante Bau einer Bootshalle durch die Wassersportgemeinschaft Absberg e. V.
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Die Fläche ist als Sondergebiet ausgewiesen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche eines bestehenden Bootslagerplatzes sowie Teile einer Grünfläche. Durch den Bebauungsplan erhält die Gemeinde Absberg einen Anschluss an die Uferfläche des großen Brombachsees. Im Geltungsbereich befindet sich westlich des Änderungsbereiches ein Sanitärgebäude und ein Vereinsheim.
Die Baugrenzen wurden bei dem Bebauungsplan neu festgesetzt. Zulässig ist als Maß der baulichen Nutzung ein Vollgeschoss.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit bis einschließlich 23.12.2021 durchgeführt
Beschlussvorschlag
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Absberger Seespitz“ – Teilplan Absberg des Zweckverbandes Brombachsee bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Absberger Seespitz“ – Teilplan Absberg des Zweckverbandes Brombachsee bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr