Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 1447 Parzelle 2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Carport
Antragsnummer: 80/21
Auf dem Flurstück 1447, Parzelle 2 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Regina Hausmann ein Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung soll das Gebäude im Bebauungsplan Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“ als Genehmigungsfreistellung erstellt werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird somit nach § 30 BauGB geprüft.
Nach Prüfung der Bauunterlagen meldet die Verwaltung Bedenken über die Zulässigkeit der Genehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren an. Der Bebauungsplan Nr. 55 Erweiterung Stuhlweg könnte im Punkt 2.3.2. der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften berührt sein.
Der Bebauungsplan gibt Für Hauptgebäude Satteldächer mit Dachneigungen von 20 bis 30° als Zulässigkeit vor. Für untergeordnete Anbauten an das Hauptgebäude sind außerdem Flachdächer bzw. flachgeneigte Dächer zulässig. Für Nebengebäude sind sämtliche Dachformen mit Dachneigungen von 0 bis 30° zulässig.
Aufgrund der vielen Anbauten, gerade des sehr massiv wirkenden Anbaues südseitig, ist das Erkennen talseitig, des eigentlichen Satteldaches, nur schwer gegeben.
Die Fragestellung ergeht an den Stadtrat der Stadt Spalt, ob die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 “Erweiterung Stuhlweg“ in Bezug auf Satteldach, Dachneigung des Hauptgebäudes trotz der vielen, teils massiven Anbauten gegeben ist. Falls der Beschluss 1 dies bejaht, wird der Antrag als Genehmigungsfreistellung behandelt, da alle weiteren Maßregelungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.
Wäre der Stadtrat der Stadt Spalt der Meinung, die Anbauten in Bezug auf Hauptdach sind nicht konform der Satzung des Bebauungsplanes, wäre der Antrag als Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsverfahren zu behandeln. Hier wäre eine Befreiung für die in 2.3.2. dargelegten Vorschrift in Bezug auf Dachform als Satteldach und Dachneigung von 20-30° auch für die massiven aufbauten erforderlich. Es muss klar dargelegt werden, dass der Stadtrat der Stadt Spalt den massiven, dominanten Anbauten sein Einvernehmen erteilt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die Planung ist konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“. Die Anbauten sind tatsächlich untergeordnete Anbauten und berühren die Dachform und Neigung des Hauptgebäudes nicht.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauantrag von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt wird im Genehmigungsverfahren behandelt. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich Abweichung der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungs-freistellungsverfahren von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die Planung ist konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 „Erweiterung Stuhlweg“. Die Anbauten sind tatsächlich untergeordnete Anbauten und berühren die Dachform und Neigung des Hauptgebäudes nicht.
Stimmverhältnis: 13 gegen 1 Stimme.
Der Bauantrag von Regina Hausmann, Lange Gasse 9, 91174 Spalt zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 1447 Parzelle 2 der Gemarkung Spalt, sollte im Genehmigungsverfahren erforderlich werden. Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu den Abweichungen der Dachform und Dachneigung des Hauptgebäudes.
Stimmverhältnis: 13 gegen 1 Stimme.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr